Bearbeiter: Dr Johann Loibner
Mit Hilfe von Labormethoden und apparativen Einrichtungen allein ist es nicht möglich, einen Impfschaden festzustellen. Erst ein mit dem Thema vertrauter Sachverständiger ist in der Lage aufgrund vorliegender Befunde und Prüfungen der Umstände jene Schlüsse zu ziehen, die auf einen Impfschaden schli
Bearbeiter: UnivProf DI Dr Ernst Pfleger
Bearbeiter: Hofrat Dr Alexander Schmidt
Am 5.12.2007 hat der Nationalrat unter anderem das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) verabschiedet, das grundsätzlich mit 1.1.2008 in Kraft getreten ist und neben der Neuregelung der Zugangserfordernisse zum Rechtsanwalts- und Notarberuf auch Änderungen des Gebührenanspruchsgesetzes (Geb
Bearbeiter: Dr Harald Krammer