Bearbeiter: HonProf Dr Georg Kathrein
Bearbeiter: Dr Wolfgang Pfeffer
Der objektive Minderwert stellt den Wertverlust des Fahrzeuges durch das Schadensereignis in der Vermögenssphäre des Geschädigten dar. Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben wird im Artikel dargestellt, wie die Ermittlung des objektiven Minderwertes einheitlich und nachvollziehbar erfolgt. Bei der B
Bearbeiter: o UnivProf Dr Christian Huber
Vor allem bei älteren Fahrzeugen besteht ein legitimes Interesse des Geschädigten, sein Fahrzeug reparieren zu lassen und nicht auf die Ersatzbeschaffung verwiesen zu werden. Nach deutschem Vorbild sollte die Tunlichkeitsgrenze von derzeit 110 auf 130 % ausgedehnt werden. Wird diese Grenze überschri