Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Bearbeiter: Dr Dietlinde Hinterwirth
Bewilligungsbescheide nach den verwaltungsrechtlichen Materiengesetzen beinhalten in der Regel Auflagen, die den Konsens inhaltlich näher ausgestalten und eine Verpflichtung für den Bewilligungsinhaber beinhalten, die im Fall der Inanspruchnahme der Bewilligung schlagend wird. An die Nichteinhaltung