Präambel (Auszug)

Die Bedeutung der Tätigkeit der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für die Rechtspflege in Österreich und das hohe Maß an Vertrauen, das die Menschen der Tätigkeit des gerichtlich beeideten Sachverständigen entgegenbringen, aber auch das Selbstverständnis der Sachverständigen erfordern es, durch die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standesregeln öffentlich zu bekunden, welchem Verhaltenskodex sich die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen bei ihrer Tätigkeit nach allgemeiner Standesüberzeugung verpflichtet fühlen.

Die vorliegenden Standesregeln dienen auch der Wahrung und Förderung der Standesehre der Sachverständigen.

Die Standesregeln geben die Auffassung der weitaus überwiegenden Zahl aller allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs über die Standespflichten eines Sachverständigen bei der Gutachterarbeit wieder.

Die Standesregeln sollen nach Auffassung der Delegiertenversammlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Gutachterarbeit des Sachverständigen in der Praxis und damit zu einem besseren Funktionieren der Rechtspflege in Österreich leisten.

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