GEBÜHRENANSPRUCHSGESETZ (GebAG)
in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung
Bundesgesetz vom 19.2.1975 über die Gebühren der Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen, Geschworenen, Schöffen und Schöffinnen (Gebührenanspruchsgesetz – GebAG)
Die tagesaktuelle Fassung des GebAG erhalten sie hier