Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.
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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2026
Artikel
Gesamtausgabe
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Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 zur Unternehmensbewertung
A. Univ.-Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M.
Der Beitrag gibt einen Überblick über das neue Fachgutachten KFS/BW 1 zur Unternehmensbewertung. Mit dem Marktwert und dem typisierten subjektiven Unternehmenswert wurden darin neue Wertmaßstäbe eingeführt. Zudem enthält das Fachgutachten erstmals Ausführungen zur übertragbaren Ertragskraft im Zusammenhang mit personenbezogenen Erfolgsbeiträgen bei KMU. Neu aufgenommen wurden auch Vorgaben zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Bewertungsgutachten. Auftraggeber und Adressaten von Gutachten sollten darauf achten, dass die Unternehmensbewertung den neuen Anforderungen entspricht.
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Von Empirie und Rechtsnorm zur Praxis: Die Umwandlung richterlicher Fragen im österreichischen Familienrecht
Mag.a Dr.in Andrea Koschier
Die rechtspsychologische Begutachtung im Familienrecht fordert zunehmend die systematische Umwandlung richterlicher Fragestellungen in prüfbare psychologische Arbeitshypothesen. Während dieser Schritt in der Theorie als Fundament wissenschaftlicher Integrität gilt, wirft die methodische Umsetzung in der österreichischen Praxis unter Berücksichtigung von § 138 ABGB oft Fragen auf. Der vorliegende Artikel nimmt gängige Vorbehalte aus der Kollegenschaft auf und zeigt konkret auf, wie gesetzliche Kindeswohlkriterien handhabbar operationalisiert werden können. Durch den gezielten Einsatz diagnostischer Filter und transparenter, ergebnisoffener Formulierungen wird demonstriert, dass eine präzise Hypothesenbildung nicht zu bürokratischem Mehraufwand führt, sondern die Revisionssicherheit stärkt und als wirksamer Schutz gegen den Bestätigungsfehler (Confirmation Bias) dient.
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Sachverständigentätigkeit und Versicherungsrecht
Mag. Johann Guggenbichler
Angesichts der persönlichen Haftung von Sachverständigen für ihre Gutachten ist eine umfassende Versicherung für jegliche Sachverständigentätigkeit unverzichtbar. Der Beitrag beleuchtet wichtige Aspekte der Haftpflichtversicherung für Gerichtsgutachten und der Versicherung von Privatgutachten. Der besondere Fokus liegt auf dem vom Hauptverband mit Wirksamkeit vom 1.1.2026 neu abgeschlossenen Rahmenvertrag und den darauf beruhenden Gruppen- und Einzelversicherungsverträgen samt den zugehörigen Versicherungsbedingungen.
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Aktuelle Probleme im Räumungsverfahren
Christof Stein und Mag. Johann Guggenbichler
Seit einiger Zeit ziehen Gerichtsvollzieher im Räumungsexekutionsverfahren offensichtlich aus Gründen der Kosteneinsparung keine Sachverständigen zur Wertloserklärung von Fahrnissen mehr bei.
Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Gerichtsvollzieher sich mangels eigener Fachkunde im Zweifel für eine Einlagerung der Fahrnisse entscheiden. Dadurch können hohe Einlagerungskosten für Hauseigentümer entstehen.
Entscheiden sich Gerichtsvollzieher umgekehrt dafür, sämtliche bei der Räumung vorgefundenen Fahrnisse für wertlos zu erklären, kann dies zu Amtshaftungsansprüchen ihrer Eigentümer führen.
Der Beitrag versucht, Lösungsvorschläge für dieses Spannungsverhältnis aufzuzeigen.
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Das Grabtuch von Turin – Dilemma zwischen Fälschung und Katastrophe
Ernst Lux
Das Turiner Grabtuch ist entweder die beeindruckendste und lehrreichste Reliquie Jesu Christi, die es gibt . . . oder es ist eine der genialsten und unglaublichsten Fälschungen. Es ist entweder das eine oder das andere – es gibt keine andere Möglichkeit.
Pierre II. d'Arcis, Bischof von Troyes, hat das Grabtuch in seinem 1389 verfassten Schreiben an Papst Clemens VII. unmissverständlich als Fälschung bezeichnet.
Die eindeutigen Ergebnisse der 14C Untersuchungen 1988, ergaben als Entstehungsdatum des Gewebes (mit 95%er Wahrscheinlichkeit) den Zeitraum zwischen 1260 und 1390.
Wenn das Grabtuch echt ist, und demnach auch die Blutspuren, so beweisen diese durch ihr Aussehen und ihre Intensität, dass der darin eingehüllte Körper noch lebendig gewesen sein muss. Eine Leiche, die noch blutet ist noch nicht wirklich ganz tot.
Die Auferstehung Jesu ist das theologische und historische Fundament des Christentums. Ohne dieses Ereignis würde die gesamte Religion ihre Grundlage verlieren.
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Empfehlungen für Herstellungskosten 2026
Architekt Baumeister Dipl.-Ing. Roland Popp
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Sachverständige fragen – der Verband antwortet
Mag. Johann Guggenbichler
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. M. Mann-Kommenda
Äußerung und Neuerungsverbot (§ 39 Abs 3 GebAG) – Inhalt und Umfang der Mühewaltung (§ 34 GebAG) – Schreibgebühr (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) – Zahlung vor Rechtskraft und aufschiebende Wirkung (§ 42 GebAG; § 524 ZPO)
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Gebühr für die Erörterung des Gutachtens (§ 35 Abs 2 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Fahrtkosten für Postaufgaben (§ 28 Abs 2 GebAG) – Kopierkosten für Gutachten (§ 31 Abs 1 Z 1 und Abs 1a GebAG)
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Keine Gebührenkürzung bei bloß geringfügiger Fristüberschreitung (§ 25 Abs 3 GebAG) – Zustellzeitpunkt bei elektronischer Verständigung (§ 35 ZustG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Ärztetarif gilt nicht für Psychologen (§ 43 GebAG) – Nachweis des Stundensatzes (§ 34 Abs 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Berichte
Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung
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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten
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Delegiertenversammlung 2026 in Villach
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Wichtig für alle im Jahr 2022 oder 2023 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2027 und 2028
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Literatur
KI-Kompetenz für Sachverständige und Gutachter
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