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Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 2 / 2026

Artikel

Gesamtausgabe

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Editorial

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Rechtspanorama für Sachverständige – der Rundblick 2026

Der Beitrag ist die verschriftlichte Fassung des Vortrags, den der Autor als wissenschaftlicher Leiter des 34. Brandlhof-Seminars am 25.4.2026 bei dieser Veranstaltung gehalten hat. Er bietet neuerlich einen Rückblick über die für Sachverständige interessanten Entwicklungen auf dem Gebiet des Zivil- und des Wohnrechts seit dem letzten Seminar davor, also im Zeitraum zwischen Frühjahr 2025 und April 2026. Dabei wird zunächst an den letztjährigen Bericht über die Judikatur zur Wertsicherung von Mietzinsen angeknüpft; und davon ausgehend werden die weiteren Entwicklungen beleuchtet. Der zweite Schwerpunkt des Beitrags bleibt größerenteils beim Thema Wertsicherung, befasst sich aber mit den legislativen Geschehnissen in diesem Bereich, nämlich mit dem 5. MILG und im Besonderen mit dem durch diese Gesetzesvorschrift geschaffenen Mieten-Wertsicherungsgesetz (abgekürzt MieWeG). Der darauf folgende Abschnitt ist den Neuerungen des 5. MILG im Befristungsrecht sowie einer überblickweisen Darstellung der sonstigen Regelungselemente dieses Gesetzes gewidmet. Schließlich wird noch eine bemerkenswerte OGH-Entscheidung zur Sachverständigenhaftung im Zusammenhang mit einem baubehördlichen Verfahren vorgestellt.

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Fragen der (objektiven) Fahrlässigkeit im Strafrecht aus dem Blickwinkel des Verkehrsunfalls

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtliche Einordnung von Verkehrsverstößen unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit im Sinn des Strafgesetzbuchs (StGB). Während einfache Regelverstöße oft nur verwaltungsrechtlich relevant sind, rückt bei Personenschäden die strafrechtliche Beurteilung der objektiven Sorgfaltswidrigkeit und der differenzierten Maßfigur in den Mittelpunkt. Die Darstellung erläutert detailliert die Kriterien der strafrechtlichen Haftung für Verkehrsunfälle, wobei insbesondere die objektive Zurechnung des strafrechtlichen Erfolgs als notwendiges Haftungskorrektiv untersucht wird. Abschließend wird anhand von Fallbeispielen vor allem aufgezeigt, wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung oder das Fehlverhalten Dritter die Zurechnung eines Erfolges ausschließen können.

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Erratum

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Bewertung von Photovoltaikanlagen bei der Erbhoffeststellung

Der Beitrag untersucht die erbrechtliche und bewertungsrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Erbhoffeststellung nach dem Anerbengesetz. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, unter welchen Voraussetzungen Erträge aus PV-Anlagen dem Erbhof zuzurechnen sind und welche Kriterien für die sachverständige Beurteilung maßgeblich sind. Analysiert werden insbesondere Eigentumsverhältnisse, Eigenverbrauch oder Netzeinspeisung sowie die wirtschaftliche Hauptsache der Einkünfte und die technische bzw wirtschaftliche Trennbarkeit der Anlagen. Aufbauend darauf wird ein praxisorientiertes Prüfschema vorgestellt, das Sachverständigen eine strukturierte Einzelfallbeurteilung ermöglichen soll. Zusätzlich werden Besonderheiten von Agri-Photovoltaikanlagen und deren Auswirkungen auf die Erbhoffeststellung dargestellt.

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Korrelation zwischen Brutto-Anfangsrendite aus dem Immobilienmarkt und Liegenschaftszins in der Bewertung

• Gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz und Ö-Norm B 1802-1 ist die Wahl des Liegenschaftszinssatzes zu begründen und vom Immobilienmarkt abzuleiten. • Es besteht eine Korrelation zwischen Liegenschaftszinssatz und Brutto-Anfangsrendite, die wesentlichen Parameter sind dabei die Nutzungsdauer und der Reinertrag im Verhältnis zum Rohertrag. • Die publizierte Differenzmethode basiert auf der retrograden Ableitung und stellt eine Vereinfachung in der Anwendung dar, bei bekannter Brutto-Anfangsrendite aus dem Immobilienmarkt den entsprechende Liegenschaftszinssatz im Ertragswertverfahren abzuleiten.

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Sachverständige fragen – der Verband antwortet

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc.

Warnpflicht bei Ergänzung und Erläuterung des Gutachtens (§ 25 Abs 1a und § 35 Abs 2 GebAG) – verspätete Kostenwarnung (§ 25 Abs 1a GebAG) – Stundenanzahl und Nachweis des Stundensatzes für Mühewaltung (§ 34 Abs 1 und 3 GebAG)

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Frist zur Geltendmachung der Gebühr (§ 38 Abs 1 GebAG) – Auftrag durch Gerichtskommissär und Ergänzungsgutachten (§ 25 Abs 1 und § 34 GebAG) – Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Gutachtens (§ 25 Abs 3 GebAG)

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Aufgliederung der Gebühr (§ 24 und § 38 Abs 1 GebAG) – Nachweis des Zeitaufwands und des Stundensatzes (§ 34 GebAG) – Aktenstudium und Mühewaltung (§§ 34 und 36 GebAG)

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Kumulierung des Ärztetarifs bei mehreren Fragestellungen (§ 43 Abs 1 Z 1 und § 49 Abs 3 Z 2 GebAG) (mit Anmerkung von M.Mann-Kommenda)

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Umbestellung des Sachverständigen bei hohen zu erwartenden Gebühren (§ 351 Abs 2 ZPO; § 25 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Berichte

Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen

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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Schmerzengeldsätze in Österreich in Euro

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Wichtig für alle im Jahr 2021 oder 2022 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2026 und 2027

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Literatur

Mediation im Rechtstreit

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