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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2025
Artikel
Editorial
Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt P. Judmann
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Überschreitung der Fachkompetenz bei Gerichts- und Privatgutachten
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr und Univ.-Ass. Mag. Julia Schiestl
Der Beitrag analysiert die Bedeutung und die Grenzen der fachlichen Kompetenz bei der gutachterlichen Tätigkeit. Der zentrale Anspruch auf Richtigkeit und Verlässlichkeit von Gutachten erfordert, dass Sachverständige ihre Fachkompetenz kritisch prüfen und Kompetenzgrenzen transparent offenlegen. Kompetenzüberschreitungen sind mit der Gefahr gebühren-, haftungs- und standesrechtlicher Konsequenzen verbunden.
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Umstrittene Fachbegriffe im Bauprozess (Teil II)
Mag. Verena Binder
Im Teil 1 des Beitrags wurde der Begriff des „Mangels“ erörtert, dem im Bauprozess von Juristen und Sachverständigen ein voneinander abweichender Bedeutungsinhalt beigemessen werden kann. Teil 2 des Beitrags erklärt weitere wichtige von Juristen im Bauprozess verwendete Fach- und Rechtsbegriffe, bei welchen die Gefahr besteht, dass sie von Nichtjuristen missverstanden und unrichtig verwendet werden. Versteht der Sachverständige unter einem Begriff etwas anderes als der ein Gutachten beauftragende Jurist, kann dies zu einem unbrauchbaren Gutachten und zu frustriertem Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand im Bauprozess führen. Die Begriffe werden in Form eines Glossars mit ergänzenden Erläuterungen und Beispielen zusammengefasst.
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Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung
Mag. Johann Guggenbichler
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Die Befangenheit von Sachverständigen im Lichte der Wissenschaftsfreiheit
Dipl.-Ing. (FH) Mag. Dr. Martin Rzehorska
Die Ablehnung von Sachverständigen aufgrund „wissenschaftlicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften“ ist gem. Art 17 StGG (Wissenschaftsfreiheit – als spezielle Form der Meinungsfreiheit iSd Art 10 EMRK) nur in „engen Grenzen“ zu rechtfertigen. Nach der Rsp indizieren derartige Veröffentlichungen fachliche Befähigung und nicht Befangenheit des Sachverständigen und rechtfertigen eine (pauschale) Ablehnung (ohne Prüfung von Befangenheitsgründen) nicht. In der Praxis kommt es mitunter dennoch vor, dass Sachverständige ohne „Überprüfung des Vorliegens von Befangenheitsgründen“ aufgrund von Beiträgen in Fachzeitschriften abgelehnt werden. Dieser Beitrag setzt auf Basis der Rsp und hL mit dem Schutzbereich des Art 17 StGG auseinander und zeigt auf, dass fachliche Beiträge zu technischen Themen und (allgemeinen) juristischen Fragestellungen in Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Werken (Dissertationen) eine (ungeprüfte) Ablehnung von Sachverständigen nicht eröffnen.
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Grundriss einer wissenschaftlich fundierten waffenpsychologischen Begutachtung im neuen Waffengesetz
MMag. Julia Wachter, MSc. und MMag. Dr. Aron Kampusch, MSc.
Die Ereignisse des school shootings in Graz 2025 haben die systemischen Defizite des gegenwärtig gültigen österreichischen Waffengesetzes von 1996 und seiner beiden Durchführungsverordnungen aufgezeigt. Publikationen aus 2022 und 2025 haben die manifesten Probleme bei der waffenpsychologischen Begutachtung angesprochen, jedoch keine Veränderung bewirken können. Für einen kurzen Augenblick hat die Republik die Möglichkeit, ein modernes und für Europa vorbildhaftes Waffengesetz zu entwickeln, in welchem in der Stufe 1 der Untersuchung verfälschungssichere und moderne Methoden Anwendung finden können. Das bedeutet inhaltlich, dass außerhalb des persönlichen Interviews sowohl eine objektive Leistungskomponente als auch eine durch Validitätsskalen abgesicherte Selbstbeurteilung erhoben wird und Behörden in einer Art agieren, dass diese Waffenpsychologischen Sachverständigen relevante Informationen über die ProbandInnen schon vor der Untersuchung bereitstellen. Kein Waffengesetz wird jedoch in der Lage sein, Tragödien wie jene in Graz, Femizide oder Selbstmorde mit Schusswaffen zu verhindern. Trotzdem ist es die ethische Pflicht aller involvierten Stakeholder, ein zumindest Bestmöglichstes zu versuchen, um instabile Personen am legalen Besitz von Schusswaffen zu hindern.
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Schadstoffe in Holzbaukonstruktionen
Univ.-Lektor Dipl.-Ing. Peter Tappler und Dipl.-Ing. Bernhard Damberger
Der Beitrag zeigt, warum Holz und Holzwerkstoffe in Innenräumen zugleich Wohlfühlfaktor und potenzielle Quelle für unerwünschte Schadstoff- und Geruchsbelastungen sein können und welche Maßnahmen in der konkreten Baupraxis zu treffen sind, um diese Belastungen zu vermeiden. Bei Beachtung einfacher Maßnahmen ist davon auszugehen, dass bei Verwendung von Holz- und Holzwerkstoffen weder Innenraum-Richtwerte überschritten werden noch Geruchsbelastungen auftreten. Anhand aktueller Daten wird auf typische Emittenten wie bspw. Formaldehyd, Terpene oder Aldehyde sowie auf "Altlasten" der Zeit vor den 1980er-Jahren eingegangen, bei denen eventuell Risiken vorhanden sein können. Es werden die entscheidenden Stellschrauben zur Vermeidung von Luftbelastungen wie ausreichende Lüftung, Holzart oder Leimqualitäten herausgearbeitet und unwissenschaft-liche Gesundheitsversprechen wie z. B. "Zirbenholz ist gesund" thematisiert.
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Erhaltungskosten in Wohnungseigentumsanlagen
Mag. Robert Wegerer, MRICS, CIS ImmoZert und Mag. Maximilian Kainz, CIS ImmoZert
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Sachverständige fragen – der Verband antwortet
Mag. Johann Guggenbichler
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Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes ab 1. 1. 2025
Mag. Johann Guggenbichler
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Nomenklatur-Erlass 2025
Mag. Johann Guggenbichler
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc.
Fälligkeit des Gebührenanspruchs bei Enthebung (§ 38 Abs 1 GebAG) – Inhalt der Mühewaltung, Stundenanzahl und Organisationsaufwand (§ 34 GebAG)
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Warnpflicht im Verlassenschaftsverfahren (§ 25 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Tarif für ein neurologisches Gutachten (§ 43 Abs 1 Z 1 lit b und d GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Gebührenkürzung wegen Verschuldens des Sachverständigen (§ 25 Abs 3 GebAG) – unterbliebene Äußerung zur Gebührennote (§ 39 Abs 1a und 3 GebAG) – Kostentragung im Obsorgeverfahren (§ 2 GEG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Zeitversäumnis und Abgrenzung zur Mühewaltung (§§ 32 und 34 GebAG) – Übergangsbestimmung zur Zuschlagsverordnung (§ 2 der Verordnung BGBl II 2023/430) – Rundung der Gebühr (§ 39 Abs 2 GebAG)
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Berichte
Wichtig für alle im Jahr 2021 oder 2022 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2026 und 2027
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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten
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Hofrat MMag. Johann Webhofer zum 70. Geburtstag
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Revirements im Justizbereich
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