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Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 2 / 2025

Artikel

Editorial

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Rechtspanorama* für Sachverständige – der Rundblick 2025

Der Beitrag ist die verschriftlichte Fassung des Vortrags, den der Autor als wissenschaftlicher Leiter des 33. Brandlhof-Seminars am 27.4.2025 bei dieser Veranstaltung gehalten hat. Er bietet neuerlich einen Rückblick über die für Sachverständige interessanten Entwicklungen auf dem Gebiet des Zivil- und des Wohnrechts seit dem letzten Seminar davor, also im Zeit-raum zwischen Frühjahr 2024 und April 2025. Den ersten Schwerpunkt bilden die wohnrecht-lichen Ankündigungen im neuen Regierungsprogramm; im Folgenden wird das damit in einem inhaltlichen Zusammenhang stehende 4. MILG besprochen. Gleichsam als Fortsetzung zum Überblick des vergangenen Jahres geht der Beitrag sodann der Frage nach, welche judikativen Entwicklungen es seither zur Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen gegeben hat. Zum Abschluss werden zwei interessante OGH-Entscheidungen zu Fragen der Liegenschaftsbewertung sowie zur Maklerhaftung wegen unrichtiger Angaben zum Verkehrs-wert vorgestellt und zum Teil auch besprochen.

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Der richtige Umgang mit Baubehörden und Verwaltungsgerichten*

In den baurechtlichen Behördenverfahren und Gerichtsverfahren kommt Sachverständigen eine fundamentale Rolle zu. Dieser Fachbeitrag versucht, einschlägige baurechtliche Grunds-ätze und Termini zu erläutern, die Aufgaben von Sachverständigen zu beschreiben und einen Judikaturüberblick zu vermitteln. Hierbei wird auch die Rolle der Sachverständigen vor den Verwaltungsgerichten kurz behandelt.

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Forensische Fahrlinienanalyse mittels GPS-Daten eines Fahrradcomputers

Die forensische Analyse von GPS-Daten aus Fahrradcomputern ermöglicht eine präzise Re-konstruktion von Bewegungsabläufen bei Unfällen. Der Artikel beschreibt, wie solche Daten sichergestellt, aufbereitet und visuell ausgewertet werden, etwa zur Bestimmung von Ge-schwindigkeit, Fahrtrichtung und Unfallzeitpunkt. Es werden technische Hintergründe zur GPS-Genauigkeit, Datenformate (FIT, GPX, KML) sowie Analyseverfahren wie Glättung und Fehlerkorrektur erläutert. Anhand konkreter Beispiele zeigt der Beitrag die Relevanz für Sach-verständige und Ermittlungsbehörden.

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§ 430 StPO – Angriff auf das psychiatrische Untersuchungsprimat?*

Mit dem MVAG 2022 hat der Gesetzgeber auch eine Neuregelung der obligatorischen Sach-verständigenbegutachtung im strafrechtlichen Unterbringungsverfahren vorgenommen. Diese wird mitunter heftig kritisiert, weil sie das psychiatrische Untersuchungsprimat vermeintlich unterminiert. Nüchtern betrachtet sieht § 430 Abs 1 Z 2 StPO hinsichtlich der Begutachtung des psychischen Zustandes aber weniger eine gezielte Kompetenzverlagerung, als vielmehr eine Kompromisslösung vor, deren Ziel die Verfahrensbeschleunigung sein soll. Aus rechts-staatlicher Sicht ist die Fokussierung auf das Problem der Verfahrensdauer allerdings kritik-würdig, da sie damit einhergeht, dass essenzielle Fragen der Zweckmäßigkeit einer multipro-fessionellen Begutachtung unbeantwortet bleiben. Es ist daher zu bezweifeln, dass die neue Regelung der besonderen Bedeutung der Sachverständigenbegutachtung für die Anordnung vorbeugender Maßnahmen gerecht werden kann.

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Forensische Mikroskopie bei Betonschäden

Die forensische Mikroskopie stellt ein essenzielles Werkzeug zur objektiven Analyse und Be-wertung von Betonschäden dar. Durch den Einsatz von Polarisations-, Durchlicht- und Fluores-zenzmikroskopie können mikrostrukturelle Eigenschaften von Beton präzise erfasst und Scha-densmechanismen eindeutig identifiziert werden. Die Methode ermöglicht differenzierte Rückschlüsse auf Herstellungsfehler, Einbauprobleme, Planungsdefizite sowie Langzeitein-flüsse wie chemische Reaktionen oder Umwelteinwirkungen. Gerade im Kontext zunehmend komplexer Materialsysteme und neuer Normenvorgaben bietet die forensische Mikroskopie gerichtsfeste, evidenzbasierte Aussagen, welche die Grundlage sachverständiger Gutachten bilden. Praxisbeispiele zeigen das breite Anwendungsspektrum und verdeutlichen die metho-dischen Vorteile gegenüber makroskopischer Beurteilung.

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Sachverständige fragen – der Verband antwortet

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Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung

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Information über zwei aktuelle Entscheidungen der Datenschutzbehörde

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Manfed Mann-Kommenda, MSc.

Gebühr für Mühewaltung, Stundensatz und Zeitaufwand (§ 34 GebAG) – Abgrenzung zum Aktenstudium (§ 36 GebAG)

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Warnpflicht im Außerstreitverfahren und Inhalt der Gebührenwarnung (§ 25 Abs 1a GebAG)

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Frist zur Geltendmachung der Gebühren und Ausdehnung des Gebührenanspruchs (§ 38 Abs 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Äußerungsfrist zur Gebührennote (§ 39 Abs 1a GebAG; § 222 Abs 1 ZPO) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Aufgaben des Gerichtskommissärs (§ 144 Abs 1 und § 168 Abs 2 AußStrG) – Gebührenbestimmung im Verlassenschaftsverfahren und Auszahlung aus Amtsgeldern (§ 42 Abs 1 GebAG; § 2 Abs 2 GEG)

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Kfz-Tarif und Kumulierung (§ 48 GebAG) – Tarif für die Bewertung eines Fahrzeugs (§ 48 Z 3 GebAG)

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Kfz-Tarif und zusätzliche Leistungen (§ 34 Abs 2 und § 48 Z 5 GebAG) – Einwendungen zum Stundensatz (§ 34 Abs 2 und § 39 Abs 1a GebAG)

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Berichte

Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen

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Wichtig für alle im Jahr 2020 oder 2021 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2025 und 2026

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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Schmerzengeldsätze in Österreich in Euro

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55. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Steiermark und Kärnten

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Revirements im Justizbereich

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