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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 1 / 2025

Artikel

Editorial

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Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes ab 1. 1. 2025

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Der Gutachtensauftrag im Zivilprozess – Inhalt und Interpretation oder Fallstrick für Sachverständige, Richterinnen und Richter

Anhand von fünf wörtlich wiedergegebenen Gutachtensaufträgen und der dazu beschriebenen Haltung der Richterin und der Bausachverständigen wird im Artikel dargestellt, welche Bedeu-tung präzise sprachliche als auch inhaltliche Formulierungen für Gutachtensaufträge haben. Missverständnisse um unpräzise Aufträge führen dazu, dass Sachverständige die Fragen nicht zielführend im Sinne des Gerichtes bearbeiten und allenfalls in die Beantwortung von Rechts-fragen stolpern. Dies wiederum führt zur Unzufriedenheit bei Richterinnen oder Richtern, die die Aufträge erteilt haben.

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Risikomanagement in der Baumansprache

Das Forum Baumkonvention gibt mit „Baumleitfaden Baumsicherheitsmanagement“ dem „Laien“ (Eigenverantwortung) eine praktikable Anleitung zur Baumhaftung und Baumsicher-heitsprüfung in die Hand.

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Neuregelung der Baumhaftung

Bäume und Wälder haben eine große ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Bedeu-tung. Klare gesetzliche Haftungsbestimmungen und Vorgaben zur erforderlichen Sorgfalts-pflicht für Baumverantwortliche fehlten jedoch bisher weitestgehend. Das führte in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und Haftungsängsten und in der Folge zu zahlreichen starken, oft überschießenden Eingriffen.

Eine klare Regelung der Baumhaftung wurde mit dem am 01.05.2024 in Kraft getretenen Haft-RÄG 2024 herbeigeführt (§1319b ABGB, Haftung für einen Baum). Die praktische Anleitung zum Gesetz bietet der "Leitfaden Baumsicherheitsmanagement", der in einem interdisziplinä-ren Prozess mit führenden Fach- und Rechtsexpertlnnen vom Forum Baumkonvention erar-beitet wurde und über die Homepage des Forums Baumkonvention zu beziehen ist.

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Die neue ÖNORM L 1122: Baumkontrolle und Baumpflege

Einheitliche, hochwertige Baumkontrolle und Baumpflege ist die Voraussetzung zur Herstel-lung eines gesunden und verkehrssicheren Baumbestands und des Erhalts großer Altbäume, da diese den größten Wert und Funktion für uns Menschen haben.

Diese ÖNorm, Stand der Technik, wurde vor 22 Jahren zum ersten Mal aufgelegt und stellt auch in der zeitgemäßen Überarbeitung durch das zuständige, paritätische Komitee (Fach-gruppenausschuss) 229 des ASI (Austrian Standard Institute) eine gute Arbeitsgrundlage für alle Baumverantwortlichen dar.

Durch die Standardisierung der Baumkontrolle sind Bäume gut geprüft, dokumentiert und die Haftung des Erfüllungsgehilfen des Baumeigentümers an den Baumkontrollor ausgelagert. Dadurch wird verhindert, dass Bäume, vor allem Altbäume, aus Angst zu früh gefällt werden.

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Digitale Krypto-Verlassenschaften

Über 300.000 Österreicherinnen und Österreicher besitzen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, darunter zahlreiche Personen mittleren oder höheren Alters. Im Falle ihres Todes hinterlassen sie nicht nur einen analogen, sondern auch einen digitalen Nachlass, einschließ-lich ihrer Krypto-Vermögenswerte. Da Sachverständige zunehmend mit der Bewertung solcher Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt betraut werden und dieses Thema sowohl technisch als auch rechtlich noch unerforscht ist, befasst sich dieser Artikel mit dieser Herausforderung. Er stellt eine methodische Herangehensweise vor, die auf bisherigen Erfahrungen basiert. Ange-sichts der zu erwartenden Relevanz solcher Bewertungen in Verlassenschaftsverfahren liefert dieser Artikel einen Ansatz für die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens.

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Zinssätze bei landwirtschaftlichen Taxationen

Bei landwirtschaftlichen Taxationen wird der Kapitalisierungszinssatz bei unternehmensori-entierten Ertragswertrechnungen in der Regel über eine Alternativanlage abgleitet (Kapital-wertmethode).

Dazu wurde seit Jahrzehnten das Mittel der Emissionsrendite (EMRB) und der umlaufgewichte-ten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) herangezogen.

Mit 2025 wird von der Nationalbank nur mehr die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) publiziert.

Im folgenden Beitrag werden die Möglichkeiten zur Ermittlung des Basiszinssatzes aus der URDB und die Bildung von Risikozuschlägen nach Branchen oder Betriebstypen im Bereich Land- und Forstwirtschaft beschrieben.

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Atlastenportal neu

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Sachverständige fragen – der Verband antwortet

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer

Mühewaltung für Vorbereitung und Teilnahme an einer Verhandlung (§ 34 GebAG) – Einwendungen gegen Stundensatz und Stundenanzahl (§ 38 Abs 2 und § 39 Abs 1a GebAG)

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Warnpflicht im Verlassenschaftsverfahren (§ 25 Abs 1a GebAG; § 167 Abs 2 AußStrG) – Tarif für Liegenschaftsschätzungen (§ 51 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Gebührenkürzung bei Fristüberschreitung (§ 25 Abs 3 GebAG)

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Ärztetarif im sozialgerichtlichen Verfahren und Kumulierung der Tarifansätze (§ 43 Abs 1 Z 1 GebAG)

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Höhe des Kostenvorschusses und Anhörung der Parteien (§ 365 ZPO)

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Verzicht auf Auszahlung aus Amtsgeldern (§ 2 GEG; § 42 Abs 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Berichte

Verdeckte Risiken im Deckungsumfang von Sachverständigen-Haftpflichtversicherungen

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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Internationales Fachseminar Bauwesen für Sachverständige und Juristen 2025

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Internationales Fachseminar Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen für Sachverständige und Juristen 2025

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Internationales Fachseminar Straßenverkehrsunfall und Fahrzeugschaden für Sachverständige und Juristen 2025

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Revirements im Justizbereich

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Wichtig für alle im Jahr 2020 oder 2021 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2025 und 2026

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Literatur

Der Baum im Nachbarrecht

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