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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2024

Artikel

Information über die Gebühren bei Bestellung zum Sachverständigen durch ein Verwaltungsgericht oder das Bundesfinanzgericht

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Auf den guten Ton achten: Wie viel Polemik verträgt der Sachverständigenbeweis?

Sachverständige sind im Zivilprozess oft Ziel harter mitunter aber auch polemischer Kritik ausgesetzt. Dieser Aufsatz bietet einen Überblick darüber, warum es zu solchen Situationen kommen kann und wie die beteiligten Personen, sohin auch Sachverständige, damit umgehen sollten. Die möglichen Motivationen hinter polemischen Äußerungen – mögen diese offen oder bloß unterschwellig belei-digend erfolgen – werden ebenso dargestellt, wie die Möglichkeiten des Richters, seinen Sachver-ständigen davor zu schützen und gegebenenfalls den „Übertäter“ maßzuregeln. Zudem soll durch die Erwähnung einiger Beispiele aus der Rechtsprechung ein Gefühl für die Grenzen des Zulässigen vermittelt werden. Allseits richtiges Reagieren auf unzulässig harte oder beleidigende Kritik ist ge-fragt. Insbesondere sollten sich Sachverständige möglichst nicht provozieren und keinesfalls zu un-bedarften Äußerungen hinreißen lassen. Der vorliegende Aufsatz soll einen Beitrag dazu leisten, dass dies nicht geschieht.

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Unterschrift und Rundsiegel auf Gutachten und sonstigen Schriftstücken

Gutachten werden den Gerichten, Staatsanwaltschaften und privaten Auftraggebern entweder in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die unterschiedlichen Wege der Kommunikation mit gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen und privaten Auftraggebern erfordern differenzierte Vorgangsweisen bei Unterfertigung von Gutachten und Anbringung des Rundsiegels.

Während diese auf Papiergutachten nach wie vor anzubringen sind, können sie bei Übermittlung von Gutachten im elektronischen Rechtsverkehr ganz entfallen. Auf Privatgutachten - sofern diese innerhalb des Zertifizierungsumfangs erstattet werden - ist neben der Unterschrift ebenfalls das Rundsiegel anzubringen.

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Haftung und Regress (Teil I)

In gegenständlichen Beitrag setzen sich die Autoren mit der grundsätzlich dreipersonalen Konstellation des Regresses bzw Rückgriffes auseinander, in welcher im Außenverhältnis ein Regressgläubiger einem Dritten haftet. Die Autoren legen die Rechtsgrundlagen der Haftung des Regressgläubigers im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten als auch der Rechtsgrundlagen des Regresses im Innenverhältnis zwischen Regressgläubiger und Regressschuldner dar. Ebenso werden Fragen der Höhe des Regresses wie auch der Fälligkeit und der Verjährung des Rückgriffes behandelt.

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Vergleichswerte in wirtschaftlich bewegten Zeiten

Ich wurde vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Oberösterreich und Salzburg eingeladen, während des Brandlhof Seminars 2024 einen Vortrag zu dem Thema „Vergleichswerte in wirtschaftlich bewegten Zeiten“ zu halten. In dem gegenständlichen Beitrag darf ich die angeführten Themen und eventuelle Lösungsansätze aufzeigen.

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Rutschfestigkeit begehbarer Oberflächen

"Mit der ÖNORM EN 16165 „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren“ trat mit 01.01.2022 ein Regelwerk zur Beurteilung der Trittsicherheit von begehbaren Oberflächen in Kraft. In dieser ÖNORM sind die Messverfahren für die Begehung der schiefen Ebene sowohl für die beschuhte wie auch für die barfüßige Begehung beschrieben. Die mit diesem Verfahren ermittelten Akzeptanzwinkel sind ausschließlich zur Musterprüfung von industriell gefertigten Bodenbelägen geeignet.

In der ÖNORM EN 16165 sind weiters die Messverfahren der Pendelprüfung wie auch der Tribometer-Prüfung definiert. Die Tribometer-Prüfung zur Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten µ eignet sich sowohl zur Musterprüfung im Labor, wie auch zur in-situ-Messung der Rutschhemmung von begehbaren Oberflächen. Die Messung des Gleitreibungskoeffizienten µ kommt bevorzugt bei vor Ort gefertigten Oberflächen wie auch zur Beurteilung von in Betrieb befindlichen Bodenbelägen zur Anwendung. Neben der Beurteilung der Abnutzung von Bodenbelägen durch Reinigung und Pflege wird diese Messmethode auch zur Beurteilung der Rutschhemmung bei streitanhängigen Sturzunfällen herangezogen werden."

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Empfehlungen für Herstellungskosten 2024

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Sachverständige fragen – der Verband antwortet

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer

Beiziehung von und Kostenersatz für Hilfskräfte (§ 30 Z 1 GebAG) – Vorbereitung der Gutachtensergänzung (§ 34 und § 35 Abs 2 GebAG) – abschnittsweise Bestimmung der Gebühr (§ 38 Abs 1 GebAG)

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Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und elektronische Einbringung (§ 89c Abs 5a GOG; § 31 Abs 1a GebAG) – Ausdrucke aus dem digitalen Akt (§ 31 Abs 1 Z 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Ärztliches Gutachten im Verfahren über Pflegegeld (§ 43 Abs 1 Z 1 lit d GebAG; § 8 EinstV) – Erhebungen zu Wohnund Heizsituation sowie Infrastruktur (§ 34 Abs 3 Z 1 GebAG)

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Berichte

Wichtig für alle im Jahr 2019 oder 2020 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2024 und 2025

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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Delegiertenversammlung 2024 in Wien

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Find an Expert II

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Revirements im Justizbereich

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