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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2023

Artikel

Empfehlungen für die Ermittlung der Nutzwerte nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002

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Elektronische Kommunikation zwischen Sachverständigen und Gericht bzw Staatsanwaltschaft

Die bereits seit längerem (auch) elektronisch geführte Kommunikation zwischen Sachverständigen einer- sowie Gerichten und Staatsanwaltschaften anderseits wurde mit der Serviceplattform Justiz Online jüngst auf eine neue Basis gestellt. Elektronische Einbringung, elektronische Zustellung und elektronische Akteneinsicht finden sich nun an einem gemeinsamen virtuellen Ort. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die genannten Bereiche elektronischer Kommunikation näher und geht auch auf die „Justiz-Box“ als neuen Weg des Datenaustauschs ein.

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Personenschäden außerhalb von Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung (Teil II)

Neben Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung beschäftigen die Ansprüche aus Heilungskosten, vermehrten Bedürfnissen und Verdienstentgang die schadenersatzrechtliche Praxis. Die wichtigsten Leitlinien der Rechtsprechung werden dazu im Folgenden dargestellt. Mehr ist insb dem Handbuch des Verkehrsunfalls Band VI in dritter Auflage 2022 zu entnehmen.

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Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Als Immobiliensachverständige sind wir aufgefordert, in unseren Gutachten den Markt abzubilden. Wir müssen einschätzen, wie der Käufer auf verschiedenen Gegebenheiten reagiert. Nicht immer liegen für alle Belange Marktuntersuchungen zugrunde. Gleichzeitig soll das Gutachten nachvollziehbar und verständlich sein. Grundsätzlich sind Besonderheiten einer Immobilie, also Zustände, die über das übliche Maß hinausgehen unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen am Ende der Wertermittlung zu berücksichtigen. Da fast jede Immobilie Baumängel oder Bauschäden aufweist, ist die Beurteilung des Einflusses von Baumängeln und Bauschäden besonders interessant.

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Empfehlungen für Herstellungskosten 2023

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Sachverständige fragen – der Verband antwortet

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer

Aktenstudium (§ 36 GebAG) – Rahmengebühren und Nachweis des Stundensatzes (§ 34 Abs 1 und 3 GebAG) – Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 32 GebAG) – Schreibgebühr (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) – Vorbereitung der Gutachtenserörterung und Verhandlungsteilnahme (§ 34 und § 35 Abs 2 GebAG)

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Nachweis des Stundensatzes (§ 34 Abs 1 GebAG) – Gebührenrahmen bei Realteilung einer Liegenschaft (§ 34 Abs 3 Z 3 GebAG) – Abgrenzung von Aktenstudium (§ 36 GebAG) und Mühewaltung (§ 34 GebAG) – Gebühren für Kostenschätzung (§ 34 und § 41 Abs 3 GebAG) – Äußerung zu Einwendungen (§ 39 Abs 1 GebAG)

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Schreibgebühr (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) – Materialkosten bei elektronischer Gutachtenseinbringung (§ 31 Abs 1 Z 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Frist zur Geltendmachung der Gebühren (§ 38 Abs 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Warnpflicht und Kostenvorschuss (§ 25 Abs 1a GebAG; § 3 GEG)

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Wahrnehmung eines Verstoßes gegen die Warnpflicht (§ 25 Abs 1a und § 39 Abs 1a GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)

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Berichte

Wichtig für alle im Jahr 2018 oder 2019 zertifizierten oder rezertifizierten Sachverständigen: Rezertifizierung 2023 und 2024

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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten

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Delegiertenversammlung 2023 in Kufstein

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Literatur

Handbuch des Buchsachverständigen

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