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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2021
Artikel
Editorial
VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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Hat das Sachverständigenwesen Zukunft?
VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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Digitale Aktenführung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Mag Jan Wannemacher
Die Umstellung auf digitale Verfahrens- und Aktenführung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bedeutet eine Umstellung auch für der Tätigkeit der Sachverständigen. Erste Erfahrungen in der Praxis erlauben einen Überblick zunächst zu den Punkten Akteneinsicht und Situation im Verhandlungssaal.
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Bauträgervertragsgesetz: Wer darf den Baufortschritt prüfen?
Mag Johann Guggenbichler
Nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können bei Wohnbauprojekten unter anderem allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Bauwesen als Baufortschrittsprüfer zur Feststellung des Abschlusses des jeweiligen Bauabschnitts herangezogen werden. Angesprochen sind damit Angehörige der Fachgruppe 72 (Bauwesen), in deren Zertifizierung Umfang das zu beurteilende Objekt fällt die fachlich in der Lage sind, die Prüfung auf gravierende Mängel zuverlässig durchzuführen. In Betracht kommen vorwiegend Gerichtssachverständige, die in den Fachgebieten 72.01 "Hochbau und Architektur" (sei es auch mit sachlicher Beschränkung auf Hochbau) und 72.03 "Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung, Bauabrechnung" in die Gericht Sachverständigenliste eingetragen sind. Eine Eintragung in anderen Fachgebieten der Fachgruppe 72 (zB 72.35 "Holzbau") genügt nur dann, wenn das zu beurteilende Objekt zur Gänze den Zertifizierungsumfang des Sachverständigen fällt.
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Ermittlung der angemessenen Entschädigung bei Grundeinlöse, Enteignung und Beanspruchung von Betriebsimmobilien
Dr Michael Paul, CVA, MRICS
Die Bestimmung einer angemessenen Entschädigung im Falle der dauerhaften oder zeitweiligen Beanspruchung von Betriebsliegenschaften durch den Ausbau öffentlicher Infrastruktur ist ein Spezialfall der Bewertung eines Schadens am Unternehmenswert. Um genau den entstehenden Vermögensverlust auszugleichen, sind Wertminderungen durch Beeinträchtigung, Unterbrechung, Verlegung oder gar Beendigung des Betriebs zu bestimmen. Schäden durch den Verlust von Grundstücken und Gebäuden sind hinzuzurechnen, soweit sie nicht betriebsnotwendig und damit Teil des Schadens am Unternehmenswert sind. Der Beitrag diskutiert die Besonderheiten der Unternehmensbewertung in diesem Zusammenhang anhand einer Systematik möglicher Fallkonstellationen. Im Zuge dessen werden auch Vorschläge für die Zusammenarbeit mit Sachverständigen für die Immobilienbewertung gemacht.
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Forensische Meteorologie: Kann eine Wetterauskunft ein meteorologisches Gutachten ersetzen?
A.Univ-Prof Dr Günther Schauberger
Die Mitwirkung der Metorologie in Zivil- und Strafverfahren wird anhand von einigen Fallbeispielen demonstriert. Dabei wird gezeigt, dass für viele Fragestellungen mit einer Wetterauskunft alleine nicht das Auslangen gefunden werden kann, da diese nur auf der Interpretation von meteorologischen Messdaten basiert. Die Notwendigkeit eines meteorologischen Gutachtens wird dann offensichtlich, wenn die Fragestellungen gar keine meteorologischen Parameter betreffen, wie z.B. die Frage, welche Schneelast aufgetreten ist, oder welche Besonnung auf einer Terrasse zu erwarten ist, die jedoch beide keine direkt gemessenen meteorologischen Messgrößen darstellen. Ergänzend dazu werden verschiedene Zertifizierungsverfahren für Meteorologen durch nationale wissenschaftliche Gesellschaften als Beitrag zur Qualitätssicherung diskutiert.
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Berechnung von Bewegungsabläufen bei Skiunfällen?
Univ-Prof Dr Thomas Christian Gasser und Dr Peter Eichelter
Die direkte Anwendung verkehrsunfalltechnischer Ermittlungsmethoden durch den Skisachverständigen resultiert oft in Scheingenauigkeit, die dann vom jeweiligen Auftragsgericht fallweise unkritisch übernommen wird. Dieser Artikel soll daher zur Qualitätssicherung des skitechnischen Gutachtens und einer ausgewogenen Aufarbeitung von Skiunfällen beitragen. Einige klassische Berechnungsmethoden der Mechanik werden untersucht und deren Anwendbarkeit in der Skiunfallrekonstruktion diskutiert. Skisachverständige, Rechtsvertreter und die Gerichte sollen vom Nutzten, aber auch den Grenzen der Berechnung von Bewegungsabläufen bei Skiunfällen informiert sein.
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JustizOnline – neuer Web-Zugang für Sachverständige
Mag Johann Guggenbichler
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Die Schätzung von Fahrnissen in der Verlassenschaft durch Sachverständige
Mag Johann Guggenbichler, Mstin Adeline Lageder, KommRat Karl-Horst Lorenz und Patrick Kovacs
In Verlassenschaftsverfahren ist regelmäßig die Bestellung von Sachverständigen zur Bewertung der hinterlassenen Fahrnisse erforderlich. Der Beitrag wirft einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen dieses Vorgangs und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswahl fachlich qualifizierter Sachverständiger sowie einer präzisen Auftragserteilung.
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Sachverständige fragen – der Verband antwortet
Mag Johann Guggenbichler
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: M. Mann-Kommenda
Verzeichnung der Mühewaltung nach Stundensatz (§ 34 GebAG) – Ersatz der Kosten für Hilfskräfte (§ 30 Z 1 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Umfang des Auftrags zur Gutachtenserstattung (§ 25 Abs 1 GebAG) – Tarif für chemische Untersuchungen von Drogen (§ 47 GebAG)
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Kilometergeld und weitere mit der Auftragserfüllung verbundene Reisekosten (§ 28 Abs 2 GebAG)
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Prüfpflicht des Beschwerdegerichts (§ 89 Abs 2b StPO) – Teilnahme an der Verhandlung und Ergänzung des Gutachtens (§ 35 GebAG) – Zurechnungsfähigkeit, Unterbringung und Gefährlichkeitsprognose (§ 34 Abs 2 und § 43 Abs 1 Z 1 GebAG)
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Überschreitung des gerichtlichen Auftrags (§ 25 Abs 1 GebAG) – Vorbereitung auf die Verhandlung und Mühewaltung (§ 34 GebAG) – Kosten von Lichtbildern (§ 31 Abs 1 Z 1 und 3 GebAG) – Kosten im Gebührenbestimmungsverfahren (§ 41 Abs 3 GebAG)
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Umfang des gerichtlichen Auftrags (§ 25 Abs 1 GebAG) – Vorbereitung auf die Verhandlung (§§ 34 und 36 GebAG) – Unterbleiben von Einwendungen (§ 39 Abs 1a GebAG)
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Berichte
Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten
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Nachruf auf Hofrat Dr. Walter MELNIZKY, Präsident des OGH i.R.
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Prof. Dr. Jürgen SCHILLER – 80 Jahre
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Revirements im Justizbereich
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Rezertifizierung 2022
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Literatur
Merkantiler Minderwert von Liegenschaften
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Index
Index 2021
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