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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2016
Artikel
Editorial
Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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Präsident der EuroExpert
Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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Neuer Zugang zum Dokumenteneinbringungsservice (DES)
HR Dr Alexander SCHMIDT
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Gutachtenserörterung im Zivilprozess – Unterstützung der Partei durch Privatgutachter?
HR Dr Alexander Schmidt
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Gebühren auf der Werkbank der Rechtsprechung
HR Dr Alexander Schmidt
Das Gebührenanspruchsrecht ist komplex. Die darüber entscheidenden Gerichte müssen oft ihr gesamtes methodisches Repertoire aufwenden, um zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Dabei gelingt es der Rechtsprechung in erstaunlichem Ausmaß, gesetzliche Defizite, Wertungswidersprüche und krasse Ungerechtigkeiten weitgehend zu entschärfen und zu ausgewogenen und als gerecht empfundenen Lösungen zu kommen. Allerdings ist es nicht Sache der Gerichte, unbefriedigende Gesetzesbestimmungen durch allzu weitherzige Interpretation zu ändern. Die Beschäftigung mit Gebührenentscheidungen ermöglicht Rückschlüsse auf zweckmäßige oder nicht zu empfehlende Vorgangsweisen bei der Verzeichnung von Gebühren. Sie ermöglicht interessante Einblicke in die juristische Methodik und zeugt oft auch vom Verständnis der Entscheidungsorgane für die Probleme der von ihnen bestellten Expertinnen und Experten.
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DES – Dokumenteneinbringungsservice in der Praxis
Bmst Dipl-Ing Ferdinand Buchmayer
Hinweise und Tipps für die Installation der Anwendung und für das Hochladen von Gutachten, Honorarnoten und sonstigem, den Gerichtsakt betreffenden, Schriftverkehr an das Gericht.
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Unfalldatenspeicher und Dashboard-Cam als Beweismittel bei Verkehrsunfällen?
Dr Julia Konzett
Wie jüngst auch vom VwGH entschieden, ist die Verwendung von Dashboard-Cams durch Privatpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Jedoch werden Bildmaterial und Daten, welche während der Autofahrt mittels Dashboard-Cam aufgezeichnet werden, in Zivilprozessen von den Parteien als Beweismittel vorgelegt und in den Entscheidungen verwertet. Beweisverwertung trotz Verwendungsverbot? Judikatur aus Österreich und Deutschland verdeutlicht das Spannungsverhältnis solcher gewonnenen Daten und Bildmaterialien zwischen Verwendungsverbot und Beweisverwertung.
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Wissenschaftliche Abschlussarbeiten als Informationsquelle
Dipl-Ing Rupert Ledl
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten als Informationsquelle: Informationsüberfluss ist zum einen ein Luxusproblem, zum anderen eine echte Herausforderung! Viele Fragestellungen der gutachterlichen Praxis werden nicht oder nur unzureichend über klassische Literatur abgedeckt. Die übliche Recherche mittels gängiger Suchmaschinen im World Wide Web führt oft zu mehr Frustration als zu gewünschten Ergebnissen. Am Beispiel der Immobilienwirtschaft wird gezeigt wie man sich die Informationsquelle wissenschaftliche Abschlussarbeiten erschließt und deren Inhalte gezielt nutzbar macht.
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Mican-Werte in der Schmuckbranche
Adeline Lageder, Erwin Rinnhofer und Josef Stefan
Der Artikel stellt die unterschiedlichen Wertkategorien (Handelsstufen) für Schmuck-Gutachten aus Sicht der Autoren dar. Die Wertempfehlungen sollen Sachverständigen als auch fachlichen Laien die komplexen Zusammenhänge dieser gutachtensbeeinflussenden Umstände darstellen. Es werden die Werte in drei praxisrelevante, übersichtliche und langjährig erprobte Hauptkategorien unterteilt und beschrieben. Sonderfälle wurden ebenfalls aufgenommen und den jeweiligen Kategorien zugeordnet.
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Baumängel und Bauschäden
Architekt Dipl-Ing Klaus Dreier
Ob Mängel an einem (Bau-) Werk vorliegen ist oft eine Frage der Betrachtungsweise, Juristen und Sachverständige stehen dazu nicht immer die gleichen Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung. Beispielsweise wird eine dem Stand der Technik widersprechende Ausführung einer Sache aus technischer Sicht mangelhaft sein, wenn diese Ausführung jedoch ausdrücklich bedungen und die entsprechende Warnpflicht des Erstellers erfüllt wurde, wird aus juristischer Sicht kein Mangel vorliegen. Umgekehrt kann auch ein aus technischer Sicht mangelfreies Werk durchaus aus juristischer Sicht mangelhaft sein. Als Beispiel mag hier der perfekt verarbeitete Anzug eines Schneiders gelten, der anstatt in der bestellten Farbe grau in blau geschneidert wurde. Die rechtlichen Schlussfolgerungen aus den von Sachverständigen beurteilten technischen Sachverhalten werden anhand von 2 Fallbeispielen dargestellt.
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Residualwertverfahren – ein sensibles Verfahren
Prof (FH) Dr David Koch und Asc Prof (FH) Mag (FH) Emanuel Stocker
Das Residualwertverfahren ist als wissenschaftlich anerkannte Methode seit 2014 in der ÖNORM B 1802-3 verankert und stellt somit in Österreich ein normiertes Verfahren dar. Die Anwendung des Verfahrens ist sehr sensibel und hängt neben der Qualität der Eingangswerte großteils vom Anteil des Bodenwertes am fiktiven Veräußerungserlös ab. Je niedriger der Bodenwert, umso sensibler reagiert das Residuum auf Veränderungen im Veräußerungserlös bzw. den Gesamtinvestitionskosten. Um die Sensibilität der durchgeführten Residualwertberechnung hervorzuheben, empfiehlt es sich daher, den Anteil des Bodenwertes zu ermitteln und anhand der ermittelten Fehlerabweichungen die möglichen Konsequenzen bei einer allfälligen Abweichung der geschätzten Parameter zu verdeutlichen.
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Verwendung von Gebraucht-, Nachbau- und ldent-Ersatzteilen im Kfz-Schadenersatz
Ing Wolfgang Huber
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer
Kostenersatz für die Beiziehung von Hilfskräften (§ 30 GebAG) – Fixkosten (§ 31 GebAG) – Judikaturwende (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Verteilung der Kostenvorschusspflicht nach § 365 ZPO auf mehrere Beweisführer
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Berichte
Literatur
Baukalkulation und Kostenrechnung
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Index
Index zum Jahrgang 2016 der Zeitschrift „Sachverständige“
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