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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 3 / 2013
Artikel
Editorial
Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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BRÄG 2013 - diverse Änderungen im Sachverständigen(gebühren)recht
HR Dr Alexander Schmidt
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Beweis durch Sachverständige im Verwaltungsgerichtsverfahren
Dr Harald Krammer
Durch diese Verfahrensvorschriften für die ab 2014 eingerichteten Verwaltungsgerichte wird gegen die durch Art 6 EMKR für Gerichte (Tribunale) verfassungs- und europarechtlich festgelegten Grundprinzipien der Fairness des Verfahrens und der Waffengleichheit für die Verfahrensparteien verstoßen. Die prioritäre Heranziehung von Amtssachverständigen der Verwaltung führt zur gleichen Problematik wie bei den im strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen, die im Hauptverfahren dann dem äußeren Anschein nach oft der Anklagebehörde zuzurechnen sind. Diese Fragen der Anscheinsbefangenheit sind auch ein wesentlicher Punkt bei der in letzter Zeit häufig diskutierten Krise des Sachverständigenwesens.
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Liegenschaftsbewertung: "gebundener Bodenwert"; "Gewichtung Sachwert zu Ertragswert"
Prof Dr Jürgen Schiller
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Empfehlung der Kapitalisierungszinssätze für Liegenschaftsbewertungen
Hauptverband der Gerichtssachverständigen
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Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen - 2013
Univ-Prof Dr Ferdinand Kerschner
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Die ÖNORM B 2110 als
Dr Georg Seebacher
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer
Sachverständigenbeweis und Recht auf ein faires Verfahren nach Art 6 Abs 1 EMRK - Stellung des vom Gericht bestellten unabhängigen Sachverständigen und Rolle eines Privatgutachters im Strafverfahren - Prinzip der Waffengleichheit (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Zur Haftung des Gerichtssachverständigen (§§ 1295, 1299 ABGB)
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Zur Warnpflicht der Sachverständigen (§ 25 Abs 1a GebAG)
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Zur Warnpflicht bei Beauftragung eines Departments für Gerichtliche Medizin (§ 25 Abs 1a GebAG)
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Gebühr für die Gutachtenserörterung (§ 35 Abs 2 GebAG)
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Zur Beweiskraft eines sachverständigen Zeugen (§§ 350, 364 ZPO)
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Keine Verfahrenshilfe im Verfahren nach § 10 SDG
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Berichte
Nachruf auf Techn Rat Baumeister Ing Wolfgang CZERWENY
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Nachruf auf Ing Fritz SACHER
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Delegiertenversammlung 2013 in Wien
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