Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.
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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 1 / 2013
Artikel
"Stahlbeton - Potenzial - Schadensanalyse" auf Basis der ÖNORM B 4710-1
Baurat h.c. Dipl-Ing Herbert Kaltenböck
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Aktuelle Entscheidungen zur Kfz-Versicherung
Dr Wolfgang Reisinger
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Schäden an und durch Waschanlagen
Dipl-Ing Michael Walter
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Sachverstand im privatisierten Zivilprozess (Teil II)
Mag Alfred Tanczos
Außergerichtliche Streitbeilegungsforen lassen sich nach ihrer Formalisierung und nach der Kontrolle der Streitparteien über das Ergebnis und über das Verfahren klassifizieren. Der Bogen reicht von reinen Verhandlungsverfahren, in denen die Streitparteien die volle Kontrolle über die Regeln und das Ergebnis der Streitbeilegung beibehalten und Dritte nicht eingebunden werden, bis hin zu gerichtsähnlichen Formen, bei denen die grundsätzliche Schiedsvereinbarung konsensual zustande kommt, die Parteien jedoch sowohl den Verfahrensablauf als auch – und insbesondere – das Verfahrensergebnis in die Hand eines neutralen Dritten geben.
Wenn es um Konsensfindung geht, sind in jedem dieser Foren alle soft skills erwünscht, die die Einigung fördern. Die Methode, in einer tiefsinnig klingenden Sprache Trivialitäten als höhere Weisheit zu verkaufen und dadurch die inhaltliche Diskussion echter Probleme zu vermeiden, ist aber Teil jenes sozialen Übels, als dessen Lösung sie sich ausgibt. Wenn es um Wahrheit und um Recht geht, ist es die Aufgabe des Entscheidungsträgers, dafür zu sorgen, dass das Verfahren zu keinem Expertensymposium verkommt. Aufgabe des Sachverständigen ist es, durch Bemühen um Objektivität, Unparteilichkeit und Fairness (insbesondere rechtliches Gehör) im Zuge seiner Befundaufnahme sowie durch Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit seines sachkundig erstellten Gutachtens zu verhindern, dass seine subjektiven Vermutungen zur Gewissheit und damit zum Beweis werden, ohne dass objektiv etwas bewiesen wäre. Aufgabe des Entscheidungsträgers und des Sachverständigen ist es, den demokratischen Rechtsstaat, keinen autoritären Obrigkeitsstaat, zu verkörpern.
Zu hoffen bleibt, dass die österreichische Richterschaft ihre psychologische Autorität nicht der offiziellen Bestimmung als unabhängige dritte Macht im Staat und ihren Ritualen verdankt (dann wäre der Zivilprozess nur ein weiterer Event), sondern dem persönlichen Ansehen der Berufsrichter und der Überzeugungskraft ihrer Argumente. Unser Rohstoff ist der menschliche Konflikt und unser Endprodukt ist der Rechtsfriede. Die Konfliktbearbeitungsmethode Zivilprozess soll nicht erst dann angewendet werden, wenn alle privaten Konfliktbearbeiter versagt haben, denn zu viele Köche verderben den Brei.
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Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes für den Bereich Land- und Forstwirtschaft in Zeiten niedrigen Zinsniveaus und volatiler Finanzmärkte
Dipl-Ing Anton Jäger, Dr Andreas Fichtinger, Dipl-Ing Rudolf Kulterer, Dipl-Ing Werner Schratt und Dipl-Ing Gerhard Josef Maier
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer
Arzttarif des § 43 GebAG und Gebührenbestimmung nach § 34 Abs 2 und 3 GebAG
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Prognose (ICF-Kriterien) zum Leistungskalkül - keine zu vergütende Zusatzfrage (§ 43 Abs 1 Z 1 GebAG) - keine Zusammenrechnung von Hin- und Rückfahren - Zeitversäumnis (§ 32 Abs 1 GebAG) (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Kein Ersatz von Personalkosten der Ordination (§§ 30, 31 GebAG)
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Bescheinigungspflicht des Sachverständigen (§§ 38, 39 GebAG)
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Rekurs gegen die Auszahlungsanordnung (§ 42 GebAG) und Beschluss nach § 2 Abs 2 GEG
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Berichte
Ing Fritz SACHER - 90 Jahre
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Revirements im Justizbereich
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Internationales Fachseminar Bauwesen für Sachverständige und Juristen 2013
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Internationales Fachseminar Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen für Sachverständige und Juristen 2013
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Internationales Fachseminar Straßenverkehrsunfall und Fahrzeugschaden für Sachverständige und Juristen 2013
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