Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.
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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 2 / 2012
Artikel
Editorial - Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit schreitet voran
Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
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Fallgruben und Stolpersteine im Gebührenrecht
HR Dr Alexander Schmidt
„Fallgruben“ und „Stolpersteine“ sind im Sachverständigengebührenrecht relativ häufig, weil die Materie ziemlich komplex ist und die Anwendung einzelner Bestimmungen durch die Gerichte nicht immer leicht vorhergesehen werden kann. In dem Artikel werden die wichtigsten in der Praxis auftretenden Fehlerquellen aufgezeigt und Hinweise zu einer möglichst effizienten Geltendmachung von Gebührenansprüchen gegeben.
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Störung des Bauablaufes - Auswirkungen auf Bauzeit und Kosten
UnivProf Dipl-Ing Dr Andreas Kropik
Störungen im Bauablauf und die Feststellung der daraus resultierenden Kosten und zeitlichen Auswirkungen stellen eine Herausforderung für Juristen und Sachverständige dar. Vom Sachverständigen ist dabei interdisziplinäres Wissen aus der Bautechnik, der Betriebswirtschaft, der Kalkulation und Kostenrechnung sowie aus dem Vertragsrecht erforderlich. Es geht dabei um Anspruchsgrundlagen, das Filtern relevanter Ereignisse und Umstände und deren Zuordnung zur Sphäre eines Vertragspartners, dem Aufstellen eines Bewertungs- und Berechnungsmodells sowohl in zeitlicher als auch kostenmäßiger Hinsicht usw. Im Regelfall ist das ein interaktiver Prozess, der zwischen den Fachbereichen Baurecht und Bauwirtschaft pendelt.
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WU-Beton, Dichtbeton und Weiße Wanne
Dipl-Ing Dr Johannes Horvath
Die Anforderung hinsichtlich “Wasserundurchlässigkeit“ bzw. “Wasserdichtheit“ an ein Betonbauwerk oder Betonbauteil basiert auf festgelegten technischen Kriterien, welche sich aus den verschiedenen Forderungen an die Gebrauchstauglichkeit ergeben.
Die Eigenschaftswörter wasserundurchlässig bzw. wasserdicht sind a priori sehr weit gedehnte Begriffe, gleich zu verstehen wie etwa die Adjektive hoch, weit, tief, dünn, etc.
Demzufolge müssen diese Begriffe vorab vom Planer genau spezifiziert werden, um am Bauwerk selbst die gewünschten Gebrauchseigenschaften zu erzielen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass diese Begriffe beim Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer teilweise unterschiedlich aufgefasst und folglich auch unterschiedlich ausgelegt wurden. Wasserundurchlässig ist eben nicht gleich wasserdicht!
Der folgende Aufsatz soll einen tieferen Einblick in die Materie gewähren, um vorhandene Auffassungsunterschiede der am Bau beteiligten Parteien hintan zuhalten. Zu den einzelnen Begriffsbestimmungen werden relevante Normen, Richtlinien und Literaturstellen zitiert.
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Worauf kommt es bei der Bewertung von Marken und Nutzungsrechten in der Marketingspraxis an?
Dkkfm Dipl-Graf Manfred Enzlmüller
m Marketing wird grundsätzlich zwischen Marke und Logo unterschieden. Die Marke ist wesentlich mehr als nur ein Logo oder ein Name. Die Marke wird als ganzheitliches System angesehen. Marken beinhalten sozusagen alle Leistungen, die ein Unternehmen erbringt, sodass Kunden langfristig Vertrauen in diese Leistung haben. Das Logo hingegen gibt der Marke ein Gesicht, es gilt als kreative Schöpfung, als kleinster gemeinsamer Nenner für die Markenkommunikation. In der Folge wollen wir uns daher einerseits mit dem System Marke aus betriebswirtschaftlicher und markentechnischer Sicht befassen und den Gründen für eine Markenbewertung. Dann wollen wir uns mit der Praxis der Abgeltung von Entwurfshonoraren für Kreativleistungen und den daraus erwachsenden branchenüblichen Nutzungshonoraren auseinandersetzen.
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Korrespondenz: Neue ÖNORMEN zur Baumkontrolle und Baumpflege sowie zu den Anforderungen an Baumkataster
Ing Martin Steinbauer
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer
Beginn der Verjährung für Schadenersatzansprüche gegen Gerichtssachverständige (§ 1489 ABGB)
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Beiziehung eines zweiten Sachverständigen - Frage der nicht reversiblen Beweiswürdigung (§ 503 ZPO)
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Zur Ablehnung eines Sachverständigen (§§ 355 f ZPO; § 35 AußStrG)
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Ablehnung des Richters wegen Befangenheit durch den Sachverständigen (§ 21 JN)
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Einvernehmliche Bestimmung einer höheren Gebühr nach § 37 Abs 2 GebAG - Verzicht auf Zahlung aus Amtsgeldern (auch schlüssig) oder ausreichender Kostenvorschuss - verspätete Einwendungen - Warnpflicht (§ 25 Abs 1a GebAG)
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Beiziehung einer Hilfskraft zur Gutachtenserörterung (§ 30 GebAG)
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Befundung von CT-/MRI-Bildern - Einholung einer Zweitmeinung durch den Sachverständigen (§ 34 Abs 3 Z 3, § 32 Abs 1 GebAG)
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Zur Parteistellung des Revisors (§ 39 Abs 1a, § 40 Abs 1 Z 3 GebAG; § 477 Abs 1 Z 4 ZPO)
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Notwendigkeit einer Dolmetscherbeiziehung im Zivilprozess (Art 6 MRK; § 3 GebAG; § 332 Abs 2 und §§ 375, 380 ZPO; § 82 Abs 1 Geo)
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Schmerzengeldsätze in Österreich
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