Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

Nichtmitglieder haben die Möglichkeit, das entsprechende Einzelheft um € 18,50 (inkl. USt und Versand) zu erwerben. Bedienen Sie sich dazu des Bestellformulars.

Folgende Ausgaben sind derzeit online verfügbar. Klicken Sie auf die gewünschte Ausgabe, um das Inhaltsverzeichnis zu öffnen. Alternativ können Sie auch die Artikelsuche verwenden.

Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 4 / 2009

Artikel

Neues zur Werbung von Gerichtssachverständigen - Änderung der Standesregeln

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Sachverständigenausweis als Chipkarte

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Das Verhältnis Planender zu den Ausführenden gehört neu geordnet!

Die Bauweisen haben sich geändert vom „mauern zum montieren“ von der „Vorortarbeit in die Vorfertigung“ .Dabei wird die Kreislaufgeschwindigkeit immer schneller. Da das Bauen unter anderem auch nichts anderes ist, als ein Kampf gegen die Kräfte der Erosion, sind Konstrukteure aufgefordert diese nach den Grundsätzen allen Seins „WOHER-WOZU-WOHIN“ möglichst geordnet zu führen.
Es muss der Grundsatz gelten: Wer montiert, muss auch ans demontieren denken. Baue nach einfachen Konstruktionsprinzipien. Ein ökologischer Rationalismus, aufbauend auf solchen Grundsätzen soll den kommenden Baustil prägen.
Wieder eine schärfere Trennung zwischen Rohbau, vom Ausbau ist anzustreben.Unter Ausbau sind dabei vor allem „Verschleißteile“ zu verstehen. Darunter ist der gesamte raumbildende Trockenausbau, der Bereich der montierten Leichtfassaden und der technische Ausbau zu subsumieren. Für diese Teile ist eine mittlere Nutzungsphase von ca. 30 Jahren, was etwa einem Generationssprung entspricht, anzustreben.
Konstruiere dabei nach dem Grundsatz, was schneller unbrauchbar wird, muss leichter beschaffbar, ausbaubar und problemlos entsorgbar sein.

Der Architekt und die Konstruktion.
Vor allem bei Leichtfassaden treten heute oftmals mehr Maschinenbauprobleme, als traditionelle Bauprobleme auf. Manche Architekten beschränken sich in solchen Fällen, neben ihren formalen Vorstellungen nur noch die gewünschten bauphysikalischen Anforderungen vorzuschreiben.
Die konstruktiven Ausbildungen dazu werden zu oft den ausführenden Firmen überlassen. Jedoch es kann und soll nicht dies vorwiegend Aufgabe der Ausführenden sein, all die dabei unter anderem anstehenden, bauphysikalischen u. konstruktiven Probleme, womöglich erst nach Auftragserteilung, oder gar zuletzt auf der Baustelle zu lösen.

Derzeit ist der Architekt in Sachen Konstruktion überfordert.
Was soll sich daher ändern? Mein Lösungsvorschlag dazu ist: In Zukunft den planenden Architekten einen sogenannten Fachmann für Hochbaukonstruktionen zur Seite zu stellen. Also einen Hochbauingenieur, der fundiert in Baustoffkunde, Bauphysik und Statik ausgebildet ist.
Die Betriebe haben vielmehr die Aufgabe, nach realistischen Vorgaben, bestehend aus ausführungsreifen Planvorgaben und nachvollziehbaren Positionsbeschreibungen, dann eine qualitätsvolle Leistung , termin- und kostengerecht zu erbringen. Derzeit läuft es in der Regel doch ganz anders ab. Die Architekten erwarten sich von den Ausführenden, eine kostenlose Beratung, die in der Regel, weder neutral noch allumfassend ist.
Da Bauen stets auch ein kultureller Auftrag ist, sind vorwiegend die Bauherren aufgefordert die Architekten mit ihren Teams, vertraglich an ihre ureigensten Verpflichtungen zu binden. Dabei sind sie gut beraten, wenn sie einerseits die dafür angemessenen Gebühren auch bezahlen würden. Aber andererseits das volle Leistungsbild, gemäß den Gebührenvereinbarungen und Vertragsnormen auch einzufordern.

Eine klare Trennung in Planung und Ausführung ist angesagt.Wobei die Ausführenden darauf zu bestehen haben, vom Architekten Planungs- und Ausschreibungsunterlagen, welches dem Leistungsbild der Gebührenvereinbarungen und der Normen entspricht, zeitgerecht einzufordern.
Es ist generell abzulehnen, das Planungsbüros unter dem Leistungsbild Ausführungs- und Detailpläne nur mehr Detailskizzen anfertigen und alle Detailproblematik an die ausführenden Firmen abgeben.
Die Verantwortung für die richtige Konzeption der Detailausbildungen kann nur bei der Institution liegen, die über eine Gesamtübersicht verfügt. Nur der Architekt und sein Team ist dafür zuständig und niemals die Schar der Ausführenden. Bedenke die Qualität der Detailausbildung ist eine entscheidende Vorraussetzung solider Architektur.
Die richtige Umsetzung einer umfassenden Planung, liegt dann unter Führung einer kompetenten Bauleitung bei den Ausführenden.

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Straßenerhaltungsbeitrag wegen Sondernutzung

Fachartikel zu 72.05 und 72.10 - Bauwesen - Straßen- und Wegebau, Tiefbau

... zur Frage des übergebührlichen Gebrauchs von Straßen durch Unternehmerunter Berücksichtigung der Landesstraßengesetze. Vorgeschlagen wird eine einheitlicheVorgehensweise bei der Ermittlung der zusätzlichen Erhaltungskosten. Bearbeitet werden die Fragen, ob übergebührlicher Gebrauch stattgefunden hat, ob sich daraus gesteigerte Erhaltungskosten ergeben haben und wieder angemessene Beitrag zu diesen zu bewertenist.

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Medizinische Sachverständigenbegutachtung zur Volljährigkeitsfeststellung in Asylverfahren

Seit Jahren wird um die Frage gerungen, ob und wie eine Differenzierung von Minder- vs. Volljährigkeit in Asylverfahren vorgenommen werden kann. In den Jahren 1998-2000 wurde die Aussagekraft und Rechtskonformität von Handwurzelröntgen in diesem Kontext diskutiert, zwischen 2002 und 2007 die »subjektive Inaugenscheinnahme« fraglich minderjähriger Flüchtlinge und 2008 die Wertigkeit sonographisch erhobener, biometrischer Daten. Mehrere Erkenntnisse und Entscheide des Verwaltungsgerichtshofes (= VwGH) und des Asylgerichtshofes (= AsylGH) führten diese Fragestellung schließlich auf die Ebene der medizinischen Sachverständigenbegutachtung, die zuletzt im Oktober 2009 verabschiedete Fremdenrechtsnovelle bestätigte diesen Ansatz. 

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Der Energieausweis in Österreich und seine Auswirkung auf die Immobilienbewertung

Um den Artikel downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer

Zur Befangenheit eines Sachverständigen (§ 126 Abs 4 iVm § 47 Abs 1 Z 3 StPO)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Eine Streitverkündigung an den im konkreten Gerichtsverfahren bestellten Sachverständigen ist rechtsmissbräuchlich (§ 21 ZPO)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Unfallskizze (§§ 31, 34, 35 Abs 1, §§ 48, 49 Abs 1 und 2 GebAG)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Zahlungsanordnung (§ 42 Abs 1 GebAG; § 2 Abs 1 GEG)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Teilnahme der Parteienvertreter an der Befundaufnahme durch Sachverständige - nur einfacher Einheitssatz (§ 23 Abs 5, TP 3 A III RATG)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Beauftragung von Angehörigen des wissenschaftlichen Personals einer Universitätseinheit für Gerichtliche Medizin als Sachverständige (§ 128 Abs 2 und 2a StPO)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Änderung der Standesregeln und der Richtlinie zum Bildungs-Pass (mit Anmerkung von H. Krammer)

Um die Entscheidung downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Berichte

UnivProf Dr Peter Rummel: Dank der Gerichtssachverständigen aus Anlass seiner Emeritierung

Um den Bericht downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Laudatio auf o UnivProf Dr Peter Rummel aus Anlass seiner Emeritierung

Um den Bericht downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Abschied von Präsidentin Mag Dr Ulrike Psenner

Um den Bericht downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Literatur

Bauordnung für Niederösterreich

Um die Literatur downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Öffentliches Recht

Um die Literatur downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Ökostromrecht

Um die Literatur downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Vereins- und Versammlungsrecht

Um die Literatur downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Index

Index zum Jahrgang 2009 der Zeitschrift "Sachverständige"

Um den Index downloaden zu können, müssen Sie sich anmelden.

Diese Ausgabe kaufen zurück
Zum Seitenanfang springen