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Inhaltsverzeichnis
"Sachverständige" Heft 1 / 2009
Artikel
Aktuelles aus dem Gebührenanspruchsrecht
Dr Harald Krammer
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Glas als Baustoff in Anwendung bei: Fußboden, Wand und Dachkonstruktionen
Em o UnivProf Arch Bm Dipl-Ing Horst Gamerith
Die künftige Architektur hat sich daher durch die Herausforderung Energie zu sparen, weitgehend auf eine Art „Verkleidungsgestaltung“ zurückzunehmen.
Jede sinnvoll eingesparte kWh verhindert schädliche Emissionen, daher hat das Dämmen in Bezug auf den Wärmeschutz heutzutage einen hohen Stellenwert. Dämmen ist angesagt! Doch welchen Dämmstoff soll man wählen?
Viele Dämmstoffe verschiedensten Ursprungs sind am Markt. im Sinne einer allgemeinen „Baustoffabrüstung“ nach dem ökologischen Grundsätzen: Woher kommst du? Was kannst du entlang deiner Nutzungszeit leisten? Und was mache ich mit dir, wenn ich dich nicht mehr brauche? In Erfüllung dieser Anforderungen ist auch meiner Meinung diese Dämmstoffvielfalt neu zu bewerten. Mit Dämmstoffen aus glasartiger, also anorganischer Substanz, können alle diese Anforderungen umweltverträglich erfüllt werden. Es stellt sich die Frage, wozu gibt es dann noch eine so große Vielzahl anderer Dämmstoffe? Ist es der Preis oder sind es andere Beweggründe? Wobei die Herstellungskosten für jeden, richtig eingesetzten Dämmstoff bereits in kurzer Zeit nicht mehr relevant sind.
Durch meine Einschränkung, im Sinne der vor erwähnten „Dämmstoffabrüstung“, bin ich der Auffassung, dass Dämmstoffe die auf glasiger Substanz aufbauen, alle erforderlichen Dämmprobleme, in Fußboden- Wand- Dachkonstruktionen nach dem vor genannten Grundsatz: Woher- wozu wohin, dauerhaft erfüllen.
Tatsache ist, dass die Erdkruste zu über 90%, aus silikatischen Mineralien besteht. So werden diverse Mineralien und zunehmend auch Altglas, welches ebenfalls mineralischen Ursprungs ist, durch spezifische Aufbereitungsverfahren, zu geschäumtem Glas, Glas- bzw. Mineralfaser, Mineralschaum, Silikatplatten, oder Blähglassteine, aufbereitet. In diesem Sinn ziehe ich für mich den Schluss: Dämmstoffe die brandgefährlich sind bzw. verrotten können, durch glasartige Dämmstoffe wo es geht zu substituieren.
In gegenständlichem Artikel werden ausgeführte Beispiele für Fußboden- Wand und Dachkonstruktionen dargestellt, welche durchwegs mit glasartigen Dämmstoffen das Auslangen finden.
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Umweltgefährdung an Fließgewässern - zum hydrologisch-hydraulischen Instrumentarium für Untersuchungen in Fällen von §§ 180, 181 StGB
UnivProf Dipl-Ing Dr techn Bernhard H. Schmid
Zur erfolgreichen Behandlung dieser Problemstellung steht für kleinere Fließgewässer (Bäche, kleine Flüsse) ein - als Folge intensiver Forschung in den letzten Jahren erheblich erweitertes - hydrologisches und umwelthydraulisches Instrumentarium zur Verfügung, das in dieser Arbeit vorgestellt wird. Erörtert werden sowohl Aspekte der Durchführung von Tracerversuchen und deren Auswertung als auch die mathematische Simulation von verschiedenen Einleitungsszenarien. Die wichtigsten den passiven Transport gelöster Stoffe in Fließgewässern bestimmenden Mechanismen werden beschrieben, das am weitesten verbreitete Modell zur Berechnung von longitudinalem Stofftransport wird vorgestellt. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Erörterung neuester Forschungsergebnisse zur Problematik der Parameterübertragung und der sich daraus ergebenden Folgerungen für die in der Gutachtenspraxis erzielbaren Genauigkeit. Von den beschriebenen Methoden und Ergebnissen wird eine deutliche Unterstützung der Sachverständigentätigkeit zu diesem Themenbereich und eine Erhöhung der Aussagenschärfe künftiger Gutachtensaussagen erwartet.
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Befundaufnahme und Beweissicherung
Dipl-Ing Georg Pommer
Aktuelle Entscheidungen im Versicherungsrecht
Dr Wolfgang Reisinger
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Siegel und Hinweis auf die Zertifizierung in Privatgutachten?
HR Dr Alexander Schmidt
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr. Harald Krammer
Keine Honorierung psychodiagnostischer Tests bei psychiatrischen Gutachten (§ 43 Abs 1 Z 1 lit e GebAG), auch nicht als von der Staatsanwaltschaft genehmigter Hilfsbefund (§ 31 GebAG) (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Zum Aufgabenbereich des Revisors in Strafsachen - analoge Anwendung der Verfahrensbestimmungen des § 52 GebAG auf alle Kosten verursachende Ermittlungen in Strafverfahren? (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Zur Haftung der Sachverständigen (§§ 1295, 1299 ABGB) (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Zur Befangenheit eines Sachverständigen (§§ 355, 356 ZPO) (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Beweissicherungsverfahren - Selbständige Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf mündliche Erörterung des Befundes (§§ 384, 386 Abs 4, 388 Abs 1, 366 ZPO) - Recht der Parteien auf mündliche Erörterung eines schriftlichen Befundes (mit Anmerkung von H. Krammer)
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Rechtsmittelbeschränkungen für Beschlüsse im Rahmen des Sachverständigenbeweises (§§ 291, 366 ZPO)
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Unterbleiben von Einwendungen (§ 39 Abs 3 GebAG) - Mühewaltungsgebühr bei Widerruf des Auftrags (§ 25 Abs 3 GebAG) - Pauschalierung von Barauslagen (§ 31 GebAG)
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Berichte
Revirements im Justizbereich, Internationales Fachseminar Bauwesen für Sachverständige und Juristen 2009, Internationales Fachseminar Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen für Sachverständige und Juristen 2009
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Literatur
Bilanzdelikte, Immobilienverwalter-Handbuch
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