Bearbeiter: Hauptverband der Gerichtssachverständigen
Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Der Fachbeirat der LiegenschaftsBewertungsAkademie hat sich dieser Themen angenommen und Empfehlungen dazu für die Praxis ausgearbeitet, die im Folgenden in diesem Beitrag begründet und dargestellt werden.
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Mit der grundsätzlichen Anordnung der Anwendung des AVG im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz ist für den Sachverständigenbeweis der in § 52 AVG verankerte Vorrang der von den Verwaltungsbehörden, den beklagten Parteien des nunmehrigen Gerichtsverfahren, beigestellten und im vorau
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant