Bearbeiter: Dr Georg Seebacher
„Die durchaus zutreffende Auffassung, die ÖNORM B 2110 stelle seit langem das in der Bauwirtschaft am häufigsten verwendete Werkvertragsmuster dar und habe für die Bauwirtschaft die Bedeutung eines „quasi – Gesetzes“ erlangt, lässt außer Acht, dass Risikoverschiebungen zu Lasten der Vertragsparteien
Bearbeiter: Univ-Prof Dr Ferdinand Kerschner
Anhand höchstgerichtlicher Judikatur (grundsätzlich Mai 2012 – April 2013) werden aktuelle Rechtsfragen zu den Schwerpunkten Enteignung, Entschädigung und Haftung des Sachverständigen besprochen. Weiters erörtert der Autor Bewertungsfragen sowie sonstige für den Sachverständigen wichtige Entscheidun