Nachweis der Haftpflichtversicherung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Jeder Bewerber ist verpflichtet, vor Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste dem für seine Eintragung in diese Liste zuständigen Landesgerichtspräsidenten (§ 3 SDG) nachzuweisen, dass zu
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Dass Sachverständigentätigkeit risikobehaftet ist, ist eine seit langem vom Gesetzgeber akzeptierte Tatsache. Wird durch ein unrichtiges Gutachten ein Schaden im Sinn eines Vermögensnachteils oder allenfalls auch einer ideellen Beeinträchtigung verursacht, so ist dessen Ausgleich eine Angelegenheit
Bearbeiter: Dr Markus Kroner
In dieser Abhandlung wird die Haftung des Sachverständigen im Rahmen seiner Tätigkeit für Gerichte und Verwaltungsbehörden sowie für private Auftraggeber (Unternehmer/Verbraucher) auf Basis der vorliegenden höchstgerichtlichen Rechtsprechung umfassend dargestellt. Eine Haftung des Sachverständigen k
Bearbeiter: Dr. Konstantin Pochmarski und Mag. Katarina Stipic
In gegenständlichen Beitrag setzen sich die Autoren mit der grundsätzlich dreipersonalen Konstellation des Regresses bzw Rückgriffes auseinander, in welcher im Außenverhältnis ein Regressgläubiger einem Dritten haftet. Die Autoren legen die Rechtsgrundlagen der Haftung des Regressgläubigers im Außen
Bearbeiter: Mag Dr Alfred Popper und Ing Mag Roland Wagner
Wir wissen alle, dass Energie kostbar ist und es welt- und europaweite Sparziele für dieses Luxusgut gibt. Eines der Kontrollinstrumente ist das Energieausweisvorlagegesetz in seinen jeweiligen Formen, das den Ersteller von Energieausweisen in eine starke Pflicht und unmittelbare Haftung bringt. Die