Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Die Ermittlung des ortsüblichen Hauptmietzinses im gerichtlichen Verfahren wird durch die Intransparenz des Immobilienmarktes behindert. Der Sachverständige steht immer wieder vor dem Problem der Offenlegung seines Befundes im Sinne der Forderung nach dessen Nachvollziehbarkeit: die Judikatur zeigt
Bearbeiter: MMag. Julia Wachter, MSc. und MMag. Dr. Aron Kampusch, MSc.
Die Ereignisse des school shootings in Graz 2025 haben die systemischen Defizite des gegenwärtig gültigen österreichischen Waffengesetzes von 1996 und seiner beiden Durchführungsverordnungen aufgezeigt. Publikationen aus 2022 und 2025 haben die manifesten Probleme bei der waffenpsychologischen Begut
Bearbeiter: Bmst Ing Wilfried Huemer und Christian Strobl-Mairhofer
Der Landesverband für OÖ. u. Sbg. Ist an die beiden Verfasser dieses Beitrages herangetreten, ihre jeweils (auf Basis intensiver Bearbeitung in einer Vielzahl von Grundstücksbewertungen im Laufe ihrer langjährigen gutachterlichen Tätigkeit) empirisch sowie voneinander unabhängig deckungsgleich aus d
Der Landesverband für OÖ. u. Sbg. ist an die beiden Verfasser dieses Beitrages herangetreten, ihre jeweils (auf Basis intensiver Bearbeitung in einer Vielzahl von Grundstücksbewertungen im Laufe ihrer langjährigen gutachterlichen Tätigkeit) empirisch sowie voneinander unabhängig deckungsgleich aus d
Bearbeiter: UnivProf Dr Matthias Neumayr
Die Gefährdungshaftung nach dem EKHG beruht auf der Gefährlichkeit des Betriebs eines Kfz. Realisiert sich eine Betriebsgefahr (etwa aufgrund einer hohen, wenn auch erlaubten Geschwindigkeit), hat der Halter für die negativen Folgen einzustehen. In der Praxis spielt die Gefährdungshaftung vor allem