HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark und Kärnten Pestalozzistraße 3, 8010 Graz, Tel.: +43 (0) 316 / 71 10 18 E-Mail: office@
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Bearbeiter: Mag Dr Wolfgang Kuchler
Die Borreliose ist die häufigste durch den Vektor Zecke übertragene Krankheit. Die klinischen Erscheinungen sind mannigfach und bedürfen immer einer differentialdiagnostischen Klärung. Der sachkundig tätige Arzt, der eine Borreliose gutachterlich bewerten soll, muss sich dieser chamäleonartigen Klin
Nachweis der Haftpflichtversicherung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Jeder Bewerber ist verpflichtet, vor Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste dem für seine Eintragung in diese Liste zuständigen Landesgerichtspräsidenten (§ 3 SDG) nachzuweisen, dass zu
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Dass Sachverständigentätigkeit risikobehaftet ist, ist eine seit langem vom Gesetzgeber akzeptierte Tatsache. Wird durch ein unrichtiges Gutachten ein Schaden im Sinn eines Vermögensnachteils oder allenfalls auch einer ideellen Beeinträchtigung verursacht, so ist dessen Ausgleich eine Angelegenheit