Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka
Der Verfasser untersucht in seinem Vortrag die Entwicklung von Judikatur und Lehre zur Zurechung von Gehilfenverhalten als Mitverschulden des Geschädigten. Er geht dabei der Frage nach, ob die Gehilfenhaftungsnormen § 1313a ABGB bzw § 1315 ABGB auch auf Geschädigtenseite zur Anwendung kommen und ste
Bearbeiter: Ao UnivProf Dipl-Ing Dr techn Caroline Jäger-Klein
Architektur und Denkmalpflege sind keine Widersprüche, ist klar die internationale Position. Es gibt außerhalb Österreichs sogar das Ausbildungsziel und Berufsbild des Conservation-Architect. Wie sich zeitgenössische Architektur in eine von der Geschichte geprägte Umgebung einfügen kann und soll, wi
Bearbeiter: Erste Staatsanwältin Mag. Cornelia Koller
Der Artikel stellt eine Zusammenfassung eines beim Internationalen Fachseminar „Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen für Sachverständige und Juristen“ gehaltenen Vortrags dar und soll einen Überblick über Aufbau und Struktur der österreichischen Staatsanwaltschaften sowie den wes
Bearbeiter: Mag Franz Strafella, CIS ImmoZert
Dieser Artikel widmet sich den weitgehend unbekannten Regelungen der beiden, für die Mietzinsbildung wohl wichtigsten Wohnbauförderungsgesetze: dem Wohnhauswiederaufbaugesetz (WWG 1948) und den Wohnbauförderungsgesetz (in den Fassungen WFG 1954, 1968, 1984 bzw. entsprechende Landesgesetze ab 1989).
Microsoft Word - Workshop 12.9.2022 Einladung.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 576968154 office@gerichts-sv.org
Microsoft Word - WDVS Einladung 2022.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 576968154 office@gerichts-sv.org wien.