Bearbeiter: Prof Dr Nicolas Raschauer
In aktuellen Entscheidungen nach GebAG vertritt das OLG Wien die Auffassung, dass Sachverständige - die Gesellschafter/Geschäftsführer einer Steuerberatungs- bzw Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind - für die Beiziehung von Hilfskräften, die bei dieser Gesellschaft beschäftigt sind, nur Gehaltskoste