Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Bei der Tätigkeit der Gerichtssachverständigen stehen fachliche und prozessuale Probleme sowie Fragen der Honorierung im Vordergrund. Die damit verbundenen urheberrechtlichen Berührungspunkte sind hingegen weniger bekannt. Wer hat welche Rechte am Gutachten? Dürfen Sachverständige fremde Texte, Foto
Bearbeiter: UnivProf Dr Richard Soyer und Mag Marina Baier-Grabner
Der Sachverständige ist gegenüber den Verfahrensparteien zur Objektivität verpflichtet und gelten für ihn die Befangenheitsgründe wie für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sinngemäß. Der Beitrag zeigt auf, wann eine Befangenheit des Sachverständigen im Strafverfahren vorliegen kann und welche B
Bearbeiter: Mag. Johann Guggenbichler