Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Bearbeiter: Dr Geoerg Seebacher
„Die durchaus zutreffende Auffassung, die ÖNORM B 2110 stelle seit langem das in der Bauwirtschaft am häufigsten verwendete Werkvertragsmuster dar und habe für die Bauwirtschaft die Bedeutung eines „quasi – Gesetzes“ erlangt, lässt außer Acht, dass Risikoverschiebungen zu Lasten der Vertragsparteien
Bearbeiter: Dr Werner Gratzer
Eine Auffahrkollision mit annähernd voller Überdeckung entspricht einem linearen Stoß. Da bei diesem Kollisionstyp die Einlaufrichtungen und Auslaufrichtungen gleich oder nur minimal voneinander abweichen, stehen für die Berechnung der Geschwindigkeiten der Fahrzeuge nur eine Gleichung aus dem Impul