Bearbeiter: EurIng Dipl-Ing Franz Zankel
Bearbeiter: Korrespondenz: Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Feuchte Keller führen oft zu Beanstandungen durch die Nutzer. Insbesondere wenn diese den Verdacht haben, daraus resultierende Beeinträchtigungen seien auf Veränderungen der Grundwasserhöhen durch benachbarte Baumassnahmen zurückzuführen. Dazu zählen beispielsweise Schimmelbildungen an Wänden. Natür
Bearbeiter: Prof Dr Ing Rainer Oswald
Bearbeiter: Dipl-Ing Dr Peter Höller
Die Einschätzung der lokalen Lawinengefahr ist ein äußerst schwieriges Unterfangen. Ein Hilfsmittel zur Beurteilung der Lawinengefahr ist der Lagebericht und die Gefahrenstufe der amtlichen Lawinenwarndienste. Freilich können diese Quellen die Einzelhangbeurteilung nicht ersetzen; eigene Beobachtung
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Mag. Dr. Martin Rzehorska
Die Ablehnung von Sachverständigen aufgrund „wissenschaftlicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften“ ist gem. Art 17 StGG (Wissenschaftsfreiheit – als spezielle Form der Meinungsfreiheit iSd Art 10 EMRK) nur in „engen Grenzen“ zu rechtfertigen. Nach der Rsp indizieren derartige Veröffentlichunge
Bearbeiter: Dipl-Ing Mag DDr Alois Leidwein
Die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter kann für die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung entweder mit der betriebswirtschaftlich berechneten linearen AfA oder über die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. Aus fachlich-methodischer Sicht, wie auch aus Gründen der Praktikabilit
Bearbeiter: Dr Ronald Tauscher
Von den Gerichten wird in Anfechtungsprozessen regelmäßig die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der objektiven Zahlungsunfähigkeit beauftragt. Die bisher üblichen Verfahren lassen jedoch nur einen ungefähren Rückschluss auf den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit innerhalb eines längeren Zeitra
Bearbeiter: Patrick Kovacs, Mag Valentin Kenndler und Dr Ernst Ploil
Im Rahmen einer Veranstaltung im November 2017 haben Dr. Ernst PLOIL, Mag. Valentin KENNDLER und Patrick KOVACS eine Präzisierung von Wertbegriffen für Sachverständige aus dem Kunst- und Antiquitätenhandel vorgeschlagen. Die Empfehlung zur Bewertung von Kunstobjekten hat nun die Begriffe Marktwert,
Bearbeiter: Dr Helmut Cronenberg
Ist die Beurteilung von Mängeln eine technische oder eine Rechtsfrage? Beide Fachrichtungen reklamieren die Aufgabe gerne für sich; allein das polarisierende oder in dieser Frage ist schon falsch. Denn der mit Mängeln befasste Jurist kann seine Aufgabe in den meisten Fällen nicht ohne technische Unt