Bearbeiter: Andreas Perwein, BA EUR Ing
Im Artikel beschreibt der Autor seine Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger für österreichische Bau- und Gewerbebehörden. Das seitens der Landesregierungen Amtssachverständige teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen oder entsandt werden, stellt sich die Frage wie sinnvoll das „Beiziehen“ v
Bearbeiter: Mag Christian Haidinger
Der Artikel bietet eine Auswertung der Marktdaten über Baurechtsverträge in den Landeshauptstädten im Zeitraum 2006 - 2022 Dafür werden zwei Datenbasen als Quelle herangezogen: zum einen das Grundbuch, hier werden die Tagebuchzahlen analysiert und somit ein verlässliches Zahlenwerk über neu abgeschl
Bearbeiter: HR Dr Patricia Wolf
Bearbeiter: UnivProf Dr Ferdinand Kerschner
Die Berücksichtigung eines merkantilen Minderwerts ist bei reparierten Kfz ein allgemein anerkanntes Bewertungselement. Weniger bekannt, aber seit einiger Zeit von Judikatur und Lehre grundsätzlich anerkannt ist der merkantile Minderwert bei Liegenschaften, wobei aber noch viele Einzelfragen offen s
Bearbeiter: Dr Friedrich Knöbl / Ing Fritz Sacher
Die meisten ärgerlichen Differenzen und unnötig langen Diskussionen zum Thema Kfz-Schadensabwicklung entstehen erfahrungsgemäß aus dem unterschiedlichen Verständnis oder der Unkenntnis der Basisfakten. Die Begriffe Markzeitwert, Mindesterlös, Wiederbeschaffungswert, Wrackwert, Restwert, Wertminderun
Bearbeiter: Dr. Dieter Neger
In den baurechtlichen Behördenverfahren und Gerichtsverfahren kommt Sachverständigen eine fundamentale Rolle zu. Dieser Fachbeitrag versucht, einschlägige baurechtliche Grunds-ätze und Termini zu erläutern, die Aufgaben von Sachverständigen zu beschreiben und einen Judikaturüberblick zu vermitteln.
Bearbeiter: Dipl-Ing Mag Peter Herbst, Dr Gernot Kanduth und UnivLektor Dipl-Ing Dr Gerald Schlager
Baumbesitzer gibt es viele. Aber den wenigsten sind die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen und (zivil- und strafrechtliche) Haftungen ausreichend bekannt. Baumbesitzer haben für die Sicherheit ihrer Bäume sorgen zu tragen. Und Baumbesitzer dürfen Ihre Bäume nicht unkontrolliert „in den Himmel w