Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Die Ermittlung des ortsüblichen Hauptmietzinses im gerichtlichen Verfahren wird durch die Intransparenz des Immobilienmarktes behindert. Der Sachverständige steht immer wieder vor dem Problem der Offenlegung seines Befundes im Sinne der Forderung nach dessen Nachvollziehbarkeit: die Judikatur zeigt
Bearbeiter: Mag Alfred Tanczos
Auf der Suche nach Wahrheit und Recht gehen Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige oft aus gutem Grund getrennte Wege, manchmal aber ohne guten Grund verschlungene Umwege. In diesem kurzen Impulsreferat für eine Podiumsdiskussion sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, ohne Aufweichen der klassi
Bearbeiter: UnivProf Dr Richard Soyer und Mag Marina Baier-Grabner
Der Sachverständige ist gegenüber den Verfahrensparteien zur Objektivität verpflichtet und gelten für ihn die Befangenheitsgründe wie für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sinngemäß. Der Beitrag zeigt auf, wann eine Befangenheit des Sachverständigen im Strafverfahren vorliegen kann und welche B
Bearbeiter: Dr Maria Wittmann-Tiwald
Vertrauenswürdigkeit ist ein Kernmerkmal gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Selbst Unbedachtheiten können zu ihrem Verlust und damit auch zur Entziehung der Sachverständigeneigenschaft führen, etwa wenn Gutachten Themen abhandeln, die nicht in das Fachgebiet des/der Sachverständigen fallen
Bearbeiter: Dipl.-Ing Dr techn Martin Teibinger
Die Holzbauweise stellt mittlerweile sowohl bei Planenden als auch bei Behörden eine zu den mineralischen Bauweisen gleichberechtigte Alternative dar. Zahlreiche nationale und internationale Pilotprojekte, die bis in den Hochhausbau in Holz-Hybridbauweise reichen, unterstreichen die Leistungsfähigke