24.5.2018
Bearbeiter: Mag. Barbara Preglej, Dipl.-Ing. Martin M. Roth und Dr. Bruno Ettenauer
Die Begriffe „Annahme“ und „Besondere Annahme“ („Assumptions“ und „Special Assumpti-ons“) stammen aus der internationalen Wertermittlung und finden sich im Regelwerk nach den International Valuation Standards (IVS), dem Blue Book der European Valuation Stan-dards (EVS), dem Red Book der Royal Instit
3. Besondere Bestimmungen für Privatgutachten 3.1 Im Punkt 1.2 ist die Verpflichtung des Sachverständigen festgehalten, die im Sachverständigeneid übernommenen Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutachten einzuhalten. Bei allen Privatgutachten hat der Sachverständige seinen Auftraggeb