Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Dass Sachverständigentätigkeit risikobehaftet ist, ist eine seit langem vom Gesetzgeber akzeptierte Tatsache. Wird durch ein unrichtiges Gutachten ein Schaden im Sinn eines Vermögensnachteils oder allenfalls auch einer ideellen Beeinträchtigung verursacht, so ist dessen Ausgleich eine Angelegenheit
Bearbeiter: Univ-Lektor VR Mag Dr Reinhard Kaun