Bearbeiter: Dipl-Ing (FH) Sefanie Ritter
Die wachsende Bedeutung des Radfahrens zeigt sich auch in den steigenden Zahlen von Verkehrsunfällen mit Radfahrern. Unfälle, bei denen ein Verkehrsteilnehmer schwer verletzt oder gar getötet wurde, werden vor Gericht verhandelt und neben den Sachverständigen und Polizisten müssen sich auch Juristen
Bearbeiter: Dr Walter Veith
Bearbeiter: Dr Julia Konzett
Wie jüngst auch vom VwGH entschieden, ist die Verwendung von Dashboard-Cams durch Privatpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Jedoch werden Bildmaterial und Daten, welche während der Autofahrt mittels Dashboard-Cam aufgezeichnet werden, in Zivilprozessen von den Parteien als Beweis
Bearbeiter: Dr Wolf-Dietrich Zuzan
Wahrnehmung und Denken sind von Erwartungen und daraus entstehenden Einstellungen bestimmt. Die Verkehrspädagogik bemüht sich daher, an die Situation angepasste Erwartungen zu bilden, weil diese auch darüber entscheiden, ob ein Unfall zustande kommt oder nicht.
Bearbeiter: Ernst Lux
Fälschungen in der Kunst sind heute auf Rang 3 der Kriminalstatistik. Es ist daher besonders wichtig für die Rechtsprechung faktenbasierte Unterlagen zu erhalten, die eine klare Entscheidung möglich machen. Der vielberühmte 6. Sinn des Connaisseurs sollte ausgedient haben. Im Artikel werden die geei
Bearbeiter: UnivProf Dipl-Ing Dr techn Bernhard H. Schmid
Nach der (unfallbedingten oder vorsätzlichen) Einleitung eines Schadstoffes in ein Fließgewässer ist die Herstellung gesicherter Ursache - Wirkung - Beziehungen oft ein zentraler Bestandteil des Sachverständigenbeweises. Neben chemischen und gewässerökologischen Aspekten sind in derartigen Fällen Fr
Bearbeiter: Mag. Verena Binder
Im Teil 1 des Beitrags wurde der Begriff des „Mangels“ erörtert, dem im Bauprozess von Juristen und Sachverständigen ein voneinander abweichender Bedeutungsinhalt beigemessen werden kann. Teil 2 des Beitrags erklärt weitere wichtige von Juristen im Bauprozess verwendete Fach- und Rechtsbegriffe, bei
Der Beitrag erklärt den im Bauprozess wichtigen Begriff des „Mangels“, dem von Juristen und Sachverständigen ein voneinander abweichender Bedeutungsinhalt beigemessen werden kann. Versteht der Sachverständige unter einer „mangelhaften“ Leistung etwas anderes als der ein Gutachten beauftragende Juris