Der Landesverband für Oberösterreich und Salzburg bietet an: 4020 Linz, Robert-Stolz-Straße 12, Tel.: 0732/662219, Fax: 0732/652462, seminare@svv.at, www.svv.at IBAN: AT86 3400 0000 0530 5008, BIC: RZOOAT2L, ZVR: 844801060, DVR: 0579572, UID: ATU37220805 Einladung
Bearbeiter: Magdalena Posch, MA
Zum Erhalt des mittelständischen Bauernstandes, gibt es in Tirol eine Sonderform von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nämlich die geschlossenen Höfe. Diese Höfe unterliegen besonderen höfe- und anerbenrechtlichen Bestimmungen, die vor allem die Verfügungsfrei-heit des Eigentümers einschrän
Bearbeiter: Dipl-Ing Klaus Dreier
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung! Dieses, dem griechischen Philosophen Heraklit zugeschriebene Zitat, beschreibt in treffender Form die in unserer immer schnelllebiger werdenden Zeit gegebene Notwendigkeit, unsere auf Erfahrung aus der Vergangenheit beruhenden Daten und dabei insbe
Bearbeiter: Dr Markus Thoma
Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist a
Bearbeiter: HonProf Dr Babek Oshidari
Das Phänomen Korruption umfasst vielfältige Erscheinungsformen und tritt im Sachverständigenwesen vor allem dann auf, wenn die Erstellung eines Befundes oder Gutachtens mit unrechtmäßigen Vorteilen verknüpft ist. Die Anwendung des Korruptionsstrafrechts (§ 302 ff StGB) auf solche Sachverhalte hängt
Bearbeiter: Mag Christoph Bauer
Ein kurzer Überblick auf die Agenden des Sachverständigen im Strafverfahren unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafrechts. So werden ua Befangenheit, Beschleunigungsgebot sowie die Aspekte der Laienbeteiligung im Licht der gutachterlichen Tätigkeit dargestellt. Auch werden die Organe des
Auch im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt dem Sachverständigenbeweis ein hoher Stellenwert zu. Im Verwaltungsverfahren galt schon von je her das Primat des Amtssachverständigen. Vorrangiges Ziel der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Verbesserung des Rechtschutzes im öf
Bearbeiter: Dr Christian Aschauer
Einleitung Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem Schiedsrechtsänderungsgesetz 2006, das am 1. 7. 2006 in Kraft getreten ist, das österreichische Schiedsverfahrensrecht grundlegend neu geregelt und ein modernes, an das UNCITRAL Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Bearbeiter: Mag Thomas Schirhakl
Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Strafprozessreformgesetz 2004 (BGBI. I 2004/19) hat die Strafprozessordnung 1975 ihre umfangreichste und bedeutendste Neuregelung erfahren: An die Stelle der früher als gerichtliche Vorerhebungen bzw. Voruntersuchung bezeichneten Verfahrensabschnitte ist ein v