Bearbeiter: Mag. Johann Guggenbichler
Gutachten werden den Gerichten, Staatsanwaltschaften und privaten Auftraggebern entweder in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Die unterschiedlichen Wege der Kommunikation mit gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen und privaten Auftraggebern erfordern differenzierte Vorgangsweisen
Bearbeiter: UnivDoz Dipl-Ing Dr Karl Bochsbichler
Die im Einkommenssteuerbescheid eines pauschalierten Landwirtes ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind als Bemessungsgrundlage für den Unterhalt nicht verwendbar. Selbst bei Vorliegen einer Buchhaltung bedarf das steuerliche Ergebnis gewisser Ergänzungen und Korrekturen. In diese