18.04.2016
Bearbeiter: Dipl-Ing Dr Doris Link
Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich neben der Definition des Begriffes Risiko mit dem Baugrundrisiko im Kontext bauvertraglicher Regelungen. Neben den allgemeinen rechtlichen Grundlagen und den baupraktischen Fragestellungen wird die Haftung des Bauherren, die Prüf- und Warnpflicht des Auft
Bearbeiter: Architekt Dipl-Ing Klaus Dreier
Ob Mängel an einem (Bau-) Werk vorliegen ist oft eine Frage der Betrachtungsweise, Juristen und Sachverständige stehen dazu nicht immer die gleichen Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung. Beispielsweise wird eine dem Stand der Technik widersprechende Ausführung einer Sache aus technischer Sicht mange
Bearbeiter: Dipl-Ing Daniela Unglaube
Als Immobiliensachverständige sind wir aufgefordert, in unseren Gutachten den Markt abzubilden. Wir müssen einschätzen, wie der Käufer auf verschiedenen Gegebenheiten reagiert. Nicht immer liegen für alle Belange Marktuntersuchungen zugrunde. Gleichzeitig soll das Gutachten nachvollziehbar und verst
Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können bei Wohnbauprojekten unter anderem allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Bauwesen als Baufortschrittsprüfer zur Feststellung des Abschlusses des jeweiligen Bauabschnitts herangezogen werden. Angesprochen sind damit Ang
Bearbeiter: Norbert Jagerhofer
Dieser Artikel beschreibt die diversen Haftungsszenarien von Bauunternehmern, Generalunternehmern und Bauherrn aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarungen, sowie nach ÖNORM B2110. Weiters werden die unterschiedlichen Versicherungsformen für alle am Bau beteiligten Personen beleuchtet. De