Bearbeiter: Architekt Baumeister Dipl.-Ing. Roland Popp und Architektin Dipl.-Ing. Julia Neuruhrer
Gutachten über die „wirtschaftliche Abbruchreife“ von Gebäuden werden von Sachverständigen in verwaltungsbehördlichen Verfahren zum Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit von Instandsetzungsaufwendungen zur Erlangung einer baubehördlichen Abbruchbewilligung erstellt. Mit der Wiener Bauordnungs
Bearbeiter: Mag. Barbara Preglej, Dipl.-Ing. Martin M. Roth und Dr. Bruno Ettenauer
Die Begriffe „Annahme“ und „Besondere Annahme“ („Assumptions“ und „Special Assumpti-ons“) stammen aus der internationalen Wertermittlung und finden sich im Regelwerk nach den International Valuation Standards (IVS), dem Blue Book der European Valuation Stan-dards (EVS), dem Red Book der Royal Instit
Bearbeiter: Mag. Verena Binder
Der Beitrag erklärt den im Bauprozess wichtigen Begriff des „Mangels“, dem von Juristen und Sachverständigen ein voneinander abweichender Bedeutungsinhalt beigemessen werden kann. Versteht der Sachverständige unter einer „mangelhaften“ Leistung etwas anderes als der ein Gutachten beauftragende Juris
Bearbeiter: Erste Staatsanwältin Mag. Cornelia Koller
Der Artikel stellt eine Zusammenfassung eines beim Internationalen Fachseminar „Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen für Sachverständige und Juristen“ gehaltenen Vortrags dar und soll einen Überblick über Aufbau und Struktur der österreichischen Staatsanwaltschaften sowie den wes
Bearbeiter: Mag. Johann Guggenbichler
Microsoft Word - TERMSPEZ.DOC 22. Fachseminar für Sachverständige und Juristen „Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen“ 2026 im Kongresszentrum Bad Hofgastein 5630 Bad Hofgastein, Tauernplatz 1 T E R M I N P L A N Sonntag, 11. Jänner 2026 ab 18.00 Uhr Registri
Microsoft Word - Einladung 81. FGT.docx HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark und Kärnten Pestalozzistraße 3, 8010 Graz, Tel.: +43 (0) 316 / 71 10 18 E-Mail: office@sachverstaendig
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