Prüfungsstandards Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Dabei ha
2. Verhalten bei Erstattung von Befund und Gutachten, insbesondere über gerichtlichen (staatsanwaltschaftlichen, verwaltungsbehördlichen) Auftrag 2.1 Der Sachverständige hat die ihm vom Gericht (von der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde) für seine Gutachterarbeit erteilten Fristen einzu
1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze 1.1 Der gerichtliche Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft (Verwaltungsbehörde) und als solches Teil der Rechtspflege. Er hat sich sowohl bei seiner Tätigkeit a
Präambel (Auszug) Die Bedeutung der Tätigkeit der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für die Rechtspflege in Österreich und das hohe Maß an Vertrauen, das die Menschen der Tätigkeit des gerichtlich beeideten Sachverständigen entgegenbringen, aber auch das Selbstverst
Der Bildungs-Pass wurde eingeführt! Ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung der Qualität der Sachverständigenarbeit: Das Justizministerium befürwortet die von der Delegiertenversammlung des Hauptverbandes am 4.5.2002 beschlossene Richtlinie zum Bildungs-Pass und veröffentlicht sie im Amtsblatt
Literatur und Mustervorlagen Bewertungskatalog für die Fachbereiche Land- und Forstwirtschaft Zum Bewertungskatalog Empfehlungen für Herstellungskosten Zu den Fragebögen und Informationsblättern Nutzungsdauerkatalog 2020 Zur Bestellung beim Landesverband Steiermark und Kärnten GSV Landesverbände Wie
Führung des Rundsiegels Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG). Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutach
Impressum Herausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs ZVR-Zahl 301537258 UID ATU59082049 Präsident: HonProf Dipl-Ing Dr Kurt P. Judmann Sekretariat: Maria Wieden, Martina Hanzl, Nadja Schwarz, Sabine Toifl, Kristina Wallner, Sonja Wur
Willkommen auf Gerichts-SV.at Hier finden Sie wichtige Informationen zum Sachverständigenwesen, wie Aktuelles, die Online-Zeitschrift SACHVERSTÄNDIGE, gesetzliche Grundlagen und die Stellungnahmen des Verbandes dazu. Ich wünsche allen unseren Mitgliedern und den Besuchern unserer Web-Site für 2026 a
Stellungnahmen zu Medienberichten Honorarsituation bei ärztlichen Gutachten unhaltbar! 2014 „Amerikanische Verhältnisse?“ – Stellungnahme des Präsidenten zum Artikel in Die Presse vom 17.12.2012 „Blinde Gerichte, die unfähigen Sachverständigen folgen?“ – Stellungnahme des Präsidenten zum Artikel „We