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Hauptverband der Gerichtssachverständigen Die hier veröffentlichten Standesregeln wurden in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossen. Sie enthalten Standespflichten und Verhaltensregeln für die Arbeit an Gerichts- und Privatgutachten. Nach Änderungen des Punktes 1.7 in den Jahren 2004 und
Seminarinformationen anfordern An den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Fax: 406 11 56 GSV Landesverbände Wien, NÖ, Burgenland Steiermark, Kärnten OÖ, Salzburg Tirol, Vorarlberg