SACHVERSTÄNDIGEN- UND DOLMETSCHERGESETZ (SDG) in der Fassung vom 05.07.2023 Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz - SDG) SDG als PDF zum Download Die tagesaktuelle Fassung des SDG herhalten s
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Standesregeln Sie können die Standesregeln anhand der folgenden Links online lesen oder als PDF herunterladen. Standesregeln als PDF Vorwort SV Eid Präambel Allgemeine Verhaltensgrundsätze Verhalten bei Erstattung von Befunden und Gutachten Besondere Bestimmungen für Privatgutachten Verhalten gegenü
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4. Verhalten gegenüber anderen Sachverständigen 4.1 Der Sachverständige hat gegenüber anderen Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten. 4.2 Unsachliche oder persönlich herabsetzende Kritik an anderen Sachverständigen und deren Leistungen ist unzulässig. 4.3 Bei allfälligen persön
3. Besondere Bestimmungen für Privatgutachten 3.1 Im Punkt 1.2 ist die Verpflichtung des Sachverständigen festgehalten, die im Sachverständigeneid übernommenen Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutachten einzuhalten. Bei allen Privatgutachten hat der Sachverständige seinen Auftraggeb
2. Verhalten bei Erstattung von Befund und Gutachten, insbesondere über gerichtlichen (staatsanwaltschaftlichen, verwaltungsbehördlichen) Auftrag 2.1 Der Sachverständige hat die ihm vom Gericht (von der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde) für seine Gutachterarbeit erteilten Fristen einzu