Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Bearbeiter: Mag Ewald H. Grabner und Ing Dr Wolfgang Pfeffer
In Zeiten immer komplexer werdender technischer Lösungen im Bereich der Kfz-Antriebsmechanik und des -Karosseriebaus sowie steigender Arbeitskosten tritt die reine Reparaturleistung an Bauteilen gegenüber der Teileerneuerung immer mehr in den Hintergrund. Die Ersatzteilkosten spielen daher in der Kf
4. Verhalten gegenüber anderen Sachverständigen 4.1 Der Sachverständige hat gegenüber anderen Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten. 4.2 Unsachliche oder persönlich herabsetzende Kritik an anderen Sachverständigen und deren Leistungen ist unzulässig. 4.3 Bei allfälligen persön
2. Verhalten bei Erstattung von Befund und Gutachten, insbesondere über gerichtlichen (staatsanwaltschaftlichen, verwaltungsbehördlichen) Auftrag 2.1 Der Sachverständige hat die ihm vom Gericht (von der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde) für seine Gutachterarbeit erteilten Fristen einzu