Bearbeiter: Em o UnivProf Arch Bm Dipl-Ing Horst Gamerith
Waren ursprünglich im Bereich der Außenmauern, vorwiegend homogene Baustoffe in Verwendung, bei denen der erforderliche, Wärme-, Schall- u. Brandschutz weitgehend in einer Schicht vereint waren, so werden heute die gestellten Anforderungen meist durch selektive Schichten erfüllt. Die künftige Archit
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Die Novellierung des GebAG durch das BRÄG 2008, BGBl I 2007/111, hat zentrale Probleme der Sachverständigenhonorierung neu geregelt, die Mühewaltungsgebühr des § 34 GebAG, den Barauslagenersatz und die Verrechnung von Hilfskraftkosten (§ 31 GebAG) sowie die Gebührenabrechnung in Strafverfahren (§§ 4