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Impressum Herausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs ZVR-Zahl 301537258 UID ATU59082049 Präsident: HonProf Dipl-Ing Dr Kurt P. Judmann Sekretariat: Maria Wieden, Martina Hanzl, Nadja Schwarz, Sabine Toifl, Kristina Wallner, Sonja Wur
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Richtlinie zum Bildungs-Pass Die Richtlinie im Original als PDF downloaden: Richtlinie Richtlinie zum Bildungs-Pass für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in der von den Delegierten am 4.5.2002 beschlossenen und am 16.5.2009 geänderten Fassung 1. Allgemeines 1.1. Der Ha
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Führung des Rundsiegels Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG). Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutach
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