Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Häufig stellt sich die Frage, ob das nach § 8 Abs 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) vorgesehene Siegel von Gerichtssachverständigen nur für im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten verwendet werden darf oder ob die Beisetzung des Siegels auch bei Pr