Bearbeiter: FH-Lektor Dr Johann Kriegner
Der Sachverständige hat bei der Ermittlung der Reparaturkosten die Reparaturwünsche des Geschädigten zu beachten. Dies ergibt sich mE aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es dem Geschädigten grundsätzlich überlassen ist, wie er eine Reparatur durchführen lässt. Es muss nur sichergestel