Bearbeiter: Dipl-Ing Roland Hillinger
Aktuell hält die Dokumentation numerischer Berechnungen mit den guten Standards bei analytischen Berechnungen nicht mit und beschränkt sich oft auf bloßes Postprocessing ("bunte Bilder"). Mit einer prüffähigen Dokumentation werden Gerichts- oder Amtssachverständige genauso wie Parteien erst in die L
Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Login nicht erfolgt Bitte kontaktieren Sie den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. Telefon: 01 405 45 46. GSV Landesverbände Wien, NÖ, Burgenland Steiermark, Kärnten OÖ, Salzburg Tirol, Vorarlberg
Login nicht erfolgt Bitte kontaktieren Sie den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. Telefon: 01 405 45 46. Login
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Der Beitrag von Univ.Prof. Dr. Dieter MANDL ("Auswege aus dem dornigen Weg der Gebührenbestimmung nach den Vorschriften des GebAG") und der Beitrag von RA Dr. Nicolas RASCHAUER ("§ 30 Z 1 GebAG und der Gleichheitssatz- Anmerkungen zu OLG Wien 14 R 113/15p und anderen Entscheidungen") sind der willko