Bearbeiter: Dr Georg Seebacher
„Die durchaus zutreffende Auffassung, die ÖNORM B 2110 stelle seit langem das in der Bauwirtschaft am häufigsten verwendete Werkvertragsmuster dar und habe für die Bauwirtschaft die Bedeutung eines „quasi – Gesetzes“ erlangt, lässt außer Acht, dass Risikoverschiebungen zu Lasten der Vertragsparteien
Bearbeiter: Univ-Prof Dr Ferdinand Kerschner
Anhand höchstgerichtlicher Judikatur (grundsätzlich Mai 2012 – April 2013) werden aktuelle Rechtsfragen zu den Schwerpunkten Enteignung, Entschädigung und Haftung des Sachverständigen besprochen. Weiters erörtert der Autor Bewertungsfragen sowie sonstige für den Sachverständigen wichtige Entscheidun
Bearbeiter: Hauptverband der Gerichtssachverständigen
Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Der Fachbeirat der LiegenschaftsBewertungsAkademie hat sich dieser Themen angenommen und Empfehlungen dazu für die Praxis ausgearbeitet, die im Folgenden in diesem Beitrag begründet und dargestellt werden.
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Mit der grundsätzlichen Anordnung der Anwendung des AVG im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz ist für den Sachverständigenbeweis der in § 52 AVG verankerte Vorrang der von den Verwaltungsbehörden, den beklagten Parteien des nunmehrigen Gerichtsverfahren, beigestellten und im vorau
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant