Bearbeiter: Mag Thomas Schirhakl
Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Strafprozessreformgesetz 2004 (BGBI. I 2004/19) hat die Strafprozessordnung 1975 ihre umfangreichste und bedeutendste Neuregelung erfahren: An die Stelle der früher als gerichtliche Vorerhebungen bzw. Voruntersuchung bezeichneten Verfahrensabschnitte ist ein v
Bearbeiter: a Univ-Prof Dr Christian Holzner
Seit 1. 7. 2004 gewährt § 364 Abs 3 ABGB dem Grundeigentümer einen Unterlassungsanspruch gegen einen unzumutbaren Entzug von Licht und Luft durch Pflanzen seines Nachbarn. Der Beitrag analysiert die neue Rechtslage und die bisher ergangene Judikatur insbesondere auch mit Blick auf die von Liegenscha