Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka
Der Verfasser untersucht in seinem Vortrag die Entwicklung von Judikatur und Lehre zur Zurechung von Gehilfenverhalten als Mitverschulden des Geschädigten. Er geht dabei der Frage nach, ob die Gehilfenhaftungsnormen § 1313a ABGB bzw § 1315 ABGB auch auf Geschädigtenseite zur Anwendung kommen und ste
Bearbeiter: HR Dipl.-Ing. Wolfgang Gasperl
Das Großereignis des Schuttstromes Gschliefgraben hat inder Zeit vom 28. 11. 2007 bis heute nahezu ein Jahr lang dieMedien und die Einsatzkräfte beschäftigt. Das Ausmaß hatdie Fachleute der Wildbach- und Lawinenverbauung nichtüberrascht und war lange erwartet worden. Nicht zuletzt im Gefahrenzonenpl
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dr. Kurt Schippinger
Im Beitrag wird zunächst der Unterschied zwischen Rutschungen und Setzungen erläutert. Dabei werden die gängigen Definitionen für die beiden Versagensmechanismen vorgestellt, die Erscheinungsformen und Schadensbilder aufgezeigt und die im Falle einer Sanierung erforderlichen messtechnischen Überwach
Bearbeiter: RA Dr. Friedrich H. Knöbl
Kfz-Sachverständige sind in Österreich bei der Schadensbegutachtung fast immer im Auftrag einer Versicherung tätig. Diese sind in vielen Fällen sowohl Rechnungsempfänger als auch die "Zahlstelle" für eine vom Kunden gewünschte Reparatur. Ihre Beurteilungen haben für die Kfz-Werkstätte daher meist ge
Bearbeiter: FH-Dozent Dipl.-Ing. (FH) Michael P. Reinberg, MRICS
Die ÖNORM B 1802 Teil 2 (Ausgabe 1. 12. 2008) stellt die Grundlagen für eine Standardisierung einer schon seit langeminternational gebräuchlichen Ertragswertermittlungdar. Die ursprünglich aus der Unternehmensbewertung angewandte Methode einer dynamischen Betrachtung von zukünftigenZahlungsströmen h
Aktuelles GSV Landesverbände Wien, NÖ, Burgenland Steiermark, Kärnten OÖ, Salzburg Tirol, Vorarlberg